News 09.07.2015, 08:17 Uhr

Sammelt UPC Cablecom bald mehr Nutzerdaten?

Der Schweizer Kabelnetzbetreiber UPC Cablecom räumt Kunden bessere Kündigungsoptionen ein und weist auf das Aufzeichnen von Nutzerdaten zu Marketingzwecken hin.
Ab dem 1. September 2015 gelten bei UPC Cablecom neue AGB. Der Kabelnetzbetreiber schreibt derweil seine Kunden an, um über die Änderungen zu informieren. Bislang galt bei Beanstandungen zu einer Rechnung, dass diese spätestens innert 10 Tagen nach deren Erhalt schriftlich eingereicht werden müssen. Falls nicht, gilt eine solche Rechnung noch bis zum 31. August als vom Kunden akzeptiert. Dies wird nun etwas kundenfreundlicher gehandhabt: Beanstandungen zu Rechnungen können ab September bis zur aufgeführten Zahlungsfrist dargebracht werden.
Werden künftig Änderungen in Abos eingeführt, die Kunden nicht akzeptieren, können Unzufriedene von einem Sonderkündigungsrecht bis zur anstehenden Vertragsänderung Gebrauch machen. Dies hat UPC Cablecom bis anhin schon bei etwaigen Preiserhöhungen eingeführt. Nun soll das Sonderkündigungsrecht auch in den AGB verankert werden.
UPC Cablecom bedingt sich ausserdem das Recht aus, ab dem 1. September Kundendaten zu Marketingzwecken zu speichern: Dies, um die Dienste bedarfsgerecht weiter zu gestalten und entwickeln zu können, wie der Anbieter festhält. Ein solcher Passus galt in den vorherigen AGB schon bis anhin: UPC Cablecom rückt die Änderung für Kunden diesmal stärker in den Vordergrund. Wohl auch, um mehr Nutzerdaten zu personalisierbaren Angeboten wie MyPrime sammeln zu können. Die Daten würden jedoch nicht an Dritte weiterverkauft und man kann sich davon abmelden. Ein Kunde muss dazu von sich aus aktiv werden und kann dies UPC Cablecom jederzeit schriftlich untersagen.

Links

Wer sich genauer über alle Bedingungen der neuen AGB informieren will, kann diese in untenstehenden Links nachschlagen:

Autor(in) Simon Gröflin



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