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07.04.2000, 05:30 Uhr
MS-Prozess: Nächste Runde im Mai
Der Microsoft-Prozess wird bereits am 24. Mai mit einer gerichtlichen Anhörung über das Strafmass fortgesetzt.
Das gab Bundesrichter Thomas Penfield Jackson nach einem Treffen mit den Anwälten der Streitparteien bekannt. Damit haben die Regierungsanwälte bis zum 28. April Gelegenheit, ihre Forderung zur Bestrafung auf den Tisch zu legen. Microsoft kann darauf bis zum 10. Mai reagieren und Gegenvorschläge machen. Bis zum 17. Mai hat dann wiederum die Regierungsseite Gelegenheit, auf die neuen Vorschläge einzugehen, bevor am 24. Mai um 10 Uhr Ortszeit in Washington die Gerichtsverhandlung beginnt.
Eine Berufung könnte unter Umgehung der nächsten Instanz direkt an das Oberste Bundesgericht gehen, deutete Jackson an. Ein Sprecher betonte, Microsoft erwarte eine "volle Berufung dieses Falles und dieses Urteils". Nach Microsofts Niederlage erwägt Sun, eine private Kartellrechtsklage gegen den Software-Riesen einzureichen. Auch von zahlreichen anderen Firmen werden Folgeklagen gegen Microsoft erwartet.
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