News
09.01.2013, 08:15 Uhr
Missachten Händler neue Garantiefrist?
Eigentlich gelten seit dem neuen Jahr in der Schweiz auf alle Produkte zwei Jahre Garantie. Laut der Stiftung für Konsumentenschutz versuchen Elektronikhändler wie Fust oder Interdiscount dennoch, den Kunden die Garantie für das zweite Jahr zusätzlich in Rechnung zu stellen. (Update!)
Update, 9. Januar: Fust schrieb auf Anfrage, dass die Informationen der SKS nicht aktuell seien. Man gewähre ebenfalls auf alle Produkte zwei Jahre Garantie, so der Elektronikfachhändler, ohne auf den eigentlichen Vorwurf einzugehen.
Die neuen Garantieregelungen waren gestern auch Thema in der SRF-Konsumentenschutzsendung Kassensturz. Auch dort war die Rede davon, dass sich Fust, Interdiscount, aber auch Apple nicht an die neue Garantiefrist hielten. Der Vorwurf von Kassensturz lautet konkret, dass die Händler zwischen Garantie und Gewährleistung unterscheiden. Die gesetzlich vorgeschriebene Gewährleistungsfrist von zwei Jahren deckt nach ihrer Interpretation nur Mängel, die bereits beim Kauf des Geräts vorhanden sind. Diese Handhabe ist aber laut Kassensturz widerrechtlich, die zwei Jahre Gewährleistung gelten für sämtliche Mängel, denn nach Schweizer Recht wird nicht zwischen Gewährleistung und Garantie unterschieden.
Laut Kassensturz haben zumindest Fust und Interdiscount ihre Garantiebestimmungen aber mittlerweile geändert und halten sich jetzt an das Gesetz.
Die neuen Garantieregelungen waren gestern auch Thema in der SRF-Konsumentenschutzsendung Kassensturz. Auch dort war die Rede davon, dass sich Fust, Interdiscount, aber auch Apple nicht an die neue Garantiefrist hielten. Der Vorwurf von Kassensturz lautet konkret, dass die Händler zwischen Garantie und Gewährleistung unterscheiden. Die gesetzlich vorgeschriebene Gewährleistungsfrist von zwei Jahren deckt nach ihrer Interpretation nur Mängel, die bereits beim Kauf des Geräts vorhanden sind. Diese Handhabe ist aber laut Kassensturz widerrechtlich, die zwei Jahre Gewährleistung gelten für sämtliche Mängel, denn nach Schweizer Recht wird nicht zwischen Gewährleistung und Garantie unterschieden.
Laut Kassensturz haben zumindest Fust und Interdiscount ihre Garantiebestimmungen aber mittlerweile geändert und halten sich jetzt an das Gesetz.
Ursprünglicher Artikel vom 8. Januar:
Seit dem 1. Januar 2013 sind in der Schweiz zwei Jahre Gewährleistungsfrist (in der Praxis gleichbedeutend mit der Garantie) für die allermeisten Produkte gesetzlich vorgeschrieben (PCtipp.ch berichtete). Die meisten Anbieter halten sich auch brav an die neuen Spielregeln, einige Händler haben sogar schon Ende 2012 auf alle Produkte zwei Jahre Garantie gewährt oder zeigen sich kulant bei Mängeln, die bei im letzten Jahr gekauften Produkten auftreten.
Doch offenbar gibt es auch Händler, die mit der neuen Garantieregelung ein fieses Spiel treiben. Wie die Stiftung für Konsumentenschutz (SKS) auf ihrer Homepage schreibt, versuchen beispielsweise die Elektronikhändler Fust und Interdiscount weiterhin, Kunden eine Garantieverlängerung für das zweite Jahr zu verkaufen – obwohl der Kunde darauf sowieso Anrecht hat.
Eine Stellungnahme von Fust zu diesen Vorwürfen steht noch aus, bei Interdiscount war für eine Antwort niemand erreichbar. Die SKS ruft auf ihrer Homepage dazu auf, Anbieter, die sich weiterhin an eigentlich überflüssigen Garantieverlängerungen bereichern wollen, zu melden.
Merkblatt zu den neuen Garantiefristen
Die SKS hat aus aktuellem Anlass zudem in einem Merkblatt (PDF) festgehalten, auf was man beim Neukauf von Produkten hinsichtlich der neuen Garantieregelung achten soll. Nebst den erwähnten Garantieverlängerungen weist die SKS etwa auch darauf hin, dass offensichtliche Mängel am Produkt auch weiterhin umgehend gemeldet werden müssen, trotz neu zwei Jahren Garantie. Lediglich bei sogenannten versteckten Mängeln, die sich erst nach einer bestimmten Zeit bemerkbar machen, kommt die verlängerte Garantiefrist zum Zug.
Eine Stellungnahme von Fust zu diesen Vorwürfen steht noch aus, bei Interdiscount war für eine Antwort niemand erreichbar. Die SKS ruft auf ihrer Homepage dazu auf, Anbieter, die sich weiterhin an eigentlich überflüssigen Garantieverlängerungen bereichern wollen, zu melden.
Merkblatt zu den neuen Garantiefristen
Die SKS hat aus aktuellem Anlass zudem in einem Merkblatt (PDF) festgehalten, auf was man beim Neukauf von Produkten hinsichtlich der neuen Garantieregelung achten soll. Nebst den erwähnten Garantieverlängerungen weist die SKS etwa auch darauf hin, dass offensichtliche Mängel am Produkt auch weiterhin umgehend gemeldet werden müssen, trotz neu zwei Jahren Garantie. Lediglich bei sogenannten versteckten Mängeln, die sich erst nach einer bestimmten Zeit bemerkbar machen, kommt die verlängerte Garantiefrist zum Zug.
08.01.2013
08.01.2013
08.01.2013
09.01.2013
09.01.2013
09.01.2013
09.01.2013
09.01.2013
09.01.2013
09.01.2013