Kommentar
08.06.2012, 11:24 Uhr
Kommentar zum Street-View-Urteil: vernünftiger Entscheid
Das Bundesgericht hat im Fall Street View einen Entscheid gefällt, mit dem beide Seiten gut leben können. Es ist somit ein guter Entscheid - und ein richtiger.
Der Entscheid des Bundesgerichts stellt einen Kompromiss dar. Und wie so oft ist der gut-schweizerische Kompromiss in diesem Fall die beste Lösung. Kein Wunder, dass sich beide Seiten in ersten Reaktionen zufrieden zeigten. Google ist froh, dass das Bundesgericht den Entscheid des Bundesverwaltungsgerichts revidierte, wonach der Internetriese sämtliche Gesichter und Kontrollschilder hätte vollständig unkenntlich machen müssen. Der (manuelle) Aufwand, um dies zu bewerkstelligen, wäre auch für das milliardenschwere Google fast nicht machbar gewesen.
Vor allem aber hat das Bundesgericht die Verhältnismässigkeit erkannt. Wenn weniger als ein Prozent der Bilder unzureichend anonymisiert werden, muss dies genügen. Es ist aber auch richtig, dass das Bundesgericht den Entscheid an relativ strenge Auflagen knüpfte. Street View ist aus Datenschutzsicht dann heikel, wenn es Menschen an Orten zeigt, wo sie eigentlich nicht gesehen werden wollen. Es ist richtig, dass Google im Bereich von sensiblen Einrichtungen besonders genau hinschauen muss. Und es ist auch richtig, dass Google mit seinen in luftiger Höhe montierten Kameras nicht in eigentlich sichtgeschützte Bereiche hineinschauen sollte. Ebenso muss Google die Information der Bevölkerung ernst nehmen.
Durch die diversen Auflagen sieht sich auch der Eidgenössische Datenschützer in seinen Anliegen bestätigt. Ein Entscheid also, mit dem alle Parteien leben können. Das dürfte auch auf die Mehrheit von Herr und Frau Schweizer zutreffen. Die will nämlich in der heutigen Zeit nicht mehr auf die praktischen Vorzüge von Internetdiensten wie Google Street View verzichten.
Es ist ausserdem auch erfreulich, dass sich der Weltkonzern Google durch das Urteil des Bundesgerichts mit der Schweizer Justiz versöhnen dürfte. Schliesslich ist Googles Firmensitz in Zürich von nicht zu unterschätzender Strahlkraft für das «Silicon Valley» der Schweiz.
Durch die diversen Auflagen sieht sich auch der Eidgenössische Datenschützer in seinen Anliegen bestätigt. Ein Entscheid also, mit dem alle Parteien leben können. Das dürfte auch auf die Mehrheit von Herr und Frau Schweizer zutreffen. Die will nämlich in der heutigen Zeit nicht mehr auf die praktischen Vorzüge von Internetdiensten wie Google Street View verzichten.
Es ist ausserdem auch erfreulich, dass sich der Weltkonzern Google durch das Urteil des Bundesgerichts mit der Schweizer Justiz versöhnen dürfte. Schliesslich ist Googles Firmensitz in Zürich von nicht zu unterschätzender Strahlkraft für das «Silicon Valley» der Schweiz.
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