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14.11.2002, 10:30 Uhr
Datenmissbrauch bei Swisscom
Die Schweizer Telekomm-Firma hat vertrauliche Informationen über ihre Abonnenten widerrechtlich verwendet. Nun wird sie vom Bund zur Kasse gebeten.
Gemäss Bakom (Bundesamt für Kommunikation) hat die Swisscom für Marketingmassnahmen und für die Kontrolle von gebündelten Dienstleistungen Daten ihrer Kunden missbraucht. Dabei soll es sich um Informationen handeln, die im Rahmen der Carrier Selection erfasst worden sind. Carrier Selection erlaubt die freie Auswahl eines Netzbetreibers, indem vor einem Telefonanruf eine vorgegebene Anbieterkennzahl eingetippt wird. Das Bakom wirft der Swisscom in drei Punkten rechtswidriges Verhalten vor:
Kunden, welche den Betreiber gewechselt haben, seien angeschrieben worden, um sie zur Rückkehr zu bewegen. Für diese Marketingmassnahme hätte die Swisscom vertrauliche Informationen über Abonnenten weitergegeben.
Kunden, welche den Anrufbeantwortungsdienst Combox nutzen wollten, mussten vertraglich auf eine Preselection bei einem anderen Anbieter verzichten. Um die Einhaltung dieser Klausel zu kontrollieren, soll die Swisscom vertrauliche Daten von Abonnenten benutzt haben.
Kunden, welche sich über einen Bluewin-Internetzugang einwählten, konnten dies nur mit einer Verbindung über Swisscom bewerkstelligen. Das Telekomm-Unternehmen habe auch in diesem Fall vertrauliche Informationen ihrer Abonnenten benutzt, um den Internetzugang bei einer allfälligen Verwendung eines anderen Betreibers sperren zu können.
Die Swisscom muss nun zwei Millionen Franken an den Bund zahlen. Soviel soll die Telekomm-Firma nach Schätzung des Bakom durch ihr rechtswidriges Verhalten abkassiert haben. Ausserdem ist ihr eine weitere missbräuchliche Verwendung von Abonnentendaten ausdrücklich untersagt worden.
Die Swisscom bestreitet die Vorwürfe des Bakom. Sie plant ausserdem, Beschwerde gegen die Verfügung bei der Rekurskommission des UVEK (Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation) einzureichen. Wie das Unternehmen mitteilt, handelt es sich bei den betreffenden Daten um Informationen, die sich aus bestehenden oder aufgelösten Vertragsbeziehungen ergeben haben. Sie würden aus dem Vertragsmanagement und nicht aus Carrier-Selection-Aktivitäten stammen. Zudem sollen ebenfalls Swisscom-Konkurrenten über diese Daten verfügen.
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