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25.07.2014, 09:26 Uhr
Das Google-Dilemma mit den Löschanträgen
EU-Datenschützer verschärfen den Ton gegenüber Google und fordern beim «Recht auf Vergessenwerden» die globale Löschung missliebiger Suchergebnisse.
Die bisherigen Anstrengungen der Suchmaschinisten gehen den Datenschützern von Brüssel noch zuwenig weit. Nach einem Bericht der Financial Times vom Donnerstag fordern Datenschutzbeauftragte vom Europäischen Gerichtshof, dass gesperrte Verknüpfungen zu Suchergebnissen nicht mehr nur auf Unterseiten wie Google.ch entfernt, sondern auch auf Google.com nicht mehr angezeigt werden können.
Nach dem Willen der Datenschutzbeauftragten sollen Zeitungen überdies nicht mehr auf eine Filterung von Links hingewiesen werden, zumal Medien über solche Filterungen berichten und Betroffene dadurch erst recht wieder in den Fokus der Öffentlichkeit gerückt werden könnten.
«Zu viele ungenaue und subjektive Kriterien»
Google Schweiz verwies uns auf die Ausführungen von David Drummond, dem Chefjustiziar von Google. Demnach steht Google dem Urteil vom EU-Gerichtshof nach wie vor sehr kritisch gegenüber. Drummond zufolge sind nach wie vor «zu viele ungenaue und subjektive Kriterien» gegeben, die bei der Löschung eine Rolle spielen sollen. So stehe etwa nicht nur das Recht auf Öffentlichkeit im Vordergrund. Personenbezoge Informationen müssten selbst dann aus den Suchergebnissen gestrichen werden, wenn sie «unangemessen, gegenstandslos, nicht mehr aktuell oder überzogen» sind.
Des Weiteren müsste eine Reihe von Faktoren berücksichtigt werden. Man müsse in etwa unterscheiden, ob sich die Informationen auf einen Politiker, einen Prominenten oder eine andere Person des öffentlichen Interesses beziehen, erklärt Googles Rechtsvertreter. Weitere Fragen drehen sich um Aspekte wie strafrechtliche Handlungen, die noch nicht verbüsst wurden oder Informationen, die von der Regierung veröffentlicht wurden. Daher habe Google einen Beirat mit externen Fachleuten aus Wissenschaft, Medien, Datenschutz, Zivilgesellschaft und Technologie ins Leben gerufen.
Journalistische Ausnahmen verkomplizieren sich
Der Chefanwalt von Google thematisiert auch das Problem mit den «journalistischen Ausnahmen». So könnte etwa PCtipp einen Artikel zu einer Person auf der eigenen Webseite zeigen, der Verweis von der Suchmaschine auf diese Seite wäre jedoch problematisch. «Das ist in etwa so, als würde man sagen, ein Buch kann in der Bibliothek bleiben, darf aber nicht in das Karteiregister der Bibliothek aufgenommen werden», gibt Drummond im Blogpost zu verstehen.
Bei Google Schweiz sind seit dem März schon 1645 Gesuche zu 7085 auf Abklärungen eingegangen, darunter auch solche von ehemaligen Politikern.
Auch der Zürcher FDP-Nationalrat Ruedi Noser kritisiert das Vorgehen beim Löschen von Google-Einträgen. Seiner Meinung nach hätten EU-Richter noch nicht begriffen, «wie das Internet funktioniert».
Ob die EU-Datenschützer ihre Forderungen durchsetzen können oder ob dies zu einem weiteren Prozess führen könnte, ist noch offen.
Autor(in)
Simon
Gröflin
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