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12.04.2018, 08:50 Uhr
Basler Staatsanwaltschaft warnt vor falschen Microsoft-Technikern
Rund ein Dutzend Personen erstatteten im Kanton Basel-Stadt in den letzten Wochen Anzeige, weil sie von unbekannten Cybergaunern um Tausende Franken geprellt wurden.
In den letzten Wochen erstatteten laut der Basler Staatsanwaltschaft rund ein Dutzend Personen Anzeige, weil sie durch eine unbekannte Täterschaft im Internet finanziell geschädigt wurden. Die Schadenssumme beläuft sich pro Fall auf durchschnittlich 1000 Franken, wie aus einer Mitteilung der Staatsanwaltschaft des Kantons Basel-Stadt hervorgeht.
Eine alte Masche
Das Vorgehen der Täter wird von der Staatsanwaltschaft des Kantons Basel-Stadt wie folgt geschildert:
Diese melden sich telefonisch und geben sich als Mitarbeiter von Microsoft oder anderen Supportfirmen aus. Sie teilen mit, dass aufgrund einer Sicherheitslücke der Computer nicht mehr sicher sei. Dies erfordere eine sofortige Aktualisierung der Software. Der angebliche Microsoft-Angestellte fordert die angerufene Person auf, mittels Kreditkartennummer oder E-Banking eine kleine Beratungsgebühr zu bezahlen. In der Folge wird ein Programm heruntergeladen, welches einen Fernzugriff auf den Computer ermöglicht. Wird dieser gewährt, so hat der Täter die Möglichkeit, den Computer so zu bedienen, als sässe er selbst davor.
Kaum Anhaltspunkte über die Täterschaft
Die Täterschaft verfolgt das Ziel, Zugriff auf E-Banking-Daten sowie auf Kreditkartennummern und Pin-Codes zu erhalten. Im Weiteren sollen Personen dazu bewegt werden, entweder infizierte Websites zu besuchen oder Programme aus dem Internet herunterzuladen. Somit wird es für die Täter möglich, später auf das System zugreifen zu können. Es wurde festgestellt, dass die Täterschaft mit Kreditkarten der Geschädigten Bitcoins kaufen. Die Täter sind schwer zu identifizieren bzw. zu ermitteln und agieren vom Ausland aus.
Die Staatsanwaltschaft empfiehlt, Unbekannten keine persönlichen Daten zur Verfügung zu stellen und diesen keinen Zugriff auf den PC zu gewähren. Unaufgeforderten Angeboten zur vermeintlichen Behebung von Computerproblemen sollten keine Folge geleistet werden.
13.04.2018
13.04.2018