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30.03.2012, 12:49 Uhr
Apple und die LTE-Lüge
Das iPad 3 gibt es in der Schweiz nicht mit 4G, obwohl es so beworben wird. Das Gleiche gilt für Australien. Dort muss sich Apple darum vor Gericht verantworten. In der Schweiz wird das kaum geschehen, auch wenn die Händler die Schuld auf Apple abschieben.
Ein Key-Feature des iPad 3 hätte LTE werden sollen. Der neue Mobilfunkstandard der vierten Generation (4G) ermöglicht weit höhere Übertragungsgeschwindigkeiten als der nächstschnellere UMTS-Standard HSPA. Entsprechend wurde das Apple-Tablet auch bei uns angepriesen. Doch bereits vor dem Verkaufsstart die grosse Ernüchterung: Der LTE-Chip im neuen iPad ist nicht für den europäischen Standard konzipiert. Das bedeutet, dass das iPad auch dann keine LTE-Unterstützung bietet, wenn das bisher schnellste Netz bei uns in Betrieb geht (PCtipp.ch berichtete). Apple stört das nicht, sie werben auf ihrer Seite trotzdem mit dem Wi-Fi+4G-Modell für die Schweiz. In Australien ist scheinbar die gleiche Situation aufgetaucht, doch dort wehrt man sich.
Auf der anderen Seite der Erde gab die Australian Competiton and Consumer Commission (ACCC) bekannt, dass die falsche Anpreisung des neuen iPads gegen australisches Recht verstösst. Darum geht die Kommission nun vor Gericht. Das Ziel: eine einstweilige Verfügung zu erwirken, welche Apple verpflichtet, potentielle Käufer auf die korrekten technischen Möglichkeiten des Tablets aufmerksam zu machen. Dazu fordert die ACCC auch Strafen, richtiggestellte Werbung und Kaufpreiserstattungen für betroffene Kunden. Gemäss Apples Anwälten ist die Firma überzeugt, seine Kunden nicht in die Irre zu führen. Trotzdem bieten sie an, eine Richtigstellung zu publizieren. Um einen, vermutlich nach Ostern beginnenden, Prozess werden sie aber wohl trotzdem nicht umhinkommen.
Die Situation in der Schweiz
«In der Schweiz ist dies schwer vorstellbar,» sagt David Rosenthal, IT-Rechtsexperte der Zürcher Wirtschaftskanzlei Homburger, auf den Fall in Australien angesprochen. «Auch hierzulande gibt es Bestimmungen gegen täuschendes Verhalten, falls ein solches hier wirklich vorliegt. Die Hürden für eine Verurteilung sind aber hoch», so Rosenthal weiter. Falls Händler das iPad 3 falsch anpreisen, könnten Geschädigte reagieren. «Funktioniert das Produkt nicht wie versprochen oder wurde der Kunde getäuscht, kann er zum Beispiel eine Preisreduktion oder je nach Fall sein Geld zurückverlangen. Dies ist aber nur bei seinem Händler möglich, nicht beim Hersteller», erklärt er.
Apple hat also keine Konsequenzen zu fürchten, ausser sie reagieren wie in Australien präventiv. Die Händler jedoch könnten von sich geschädigt fühlenden Privatpersonen zur Rechenschaft gezogen werden. Denn iPad-Verkäufer wie Swisscom, Sunrise, Mediamarkt oder Interdiscount bieten auf ihren Webseiten das iPad3 als 4-G-Modell an.
Apple hat also keine Konsequenzen zu fürchten, ausser sie reagieren wie in Australien präventiv. Die Händler jedoch könnten von sich geschädigt fühlenden Privatpersonen zur Rechenschaft gezogen werden. Denn iPad-Verkäufer wie Swisscom, Sunrise, Mediamarkt oder Interdiscount bieten auf ihren Webseiten das iPad3 als 4-G-Modell an.
Auf der nächsten Seite: so reagieren Swisscom und Co.
Autor(in)
Fabian
Vogt
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