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13.01.2005, 13:30 Uhr
Empfangsgebühren für PCs: Konsumentenschutz kritisiert
Der Stiftung für Konsumentenschutz (SKS) stösst die Informationskampagne der Billag zu den Radio/TV-Empfangsgebühren für den PC sauer auf. Sie fordert eine Richtigstellung.
In der aktuellen Quartalsrechnung klärt die Inkassostelle Billag [1] darüber auf, dass auch Computer und Handys als Empfangsgeräte gelten und deshalb gebührenpflichtig sind. Der PCtipp berichtete [2]. Die ist nach Ansicht der Stiftung für Konsumentenschutz (SKS) nur teilweise richtig, wie die Organisation in einem offenen Brief mitteilt [3]. Mit aktuellen Computern und Internetanschluss können zwar Radioprogramme empfangen werden, anders sieht es aber beim Fernsehen aus. Momentan lassen sich ganze Fernsehprogramme in Echtzeit nur über spezielle Dienste wie Bluewin Stream-it [4] ansehen. Damit kann der grösste Teil der Nutzer nur zum Zahlen von Radiogebühren verknurrt werden. Allein wer Dienste wie Stream-it nutzt, muss auch für den TV-Empfang berappen. Billag-Sprecher Johnny Kopp hat dies im Gespräch mit dem PCtipp bereits erwähnt. Der verschickte Flyer der Billag macht aber glauben, dass für Computer mit Breitbandinternet und Media-Player per se TV-Gebühren bezahlt werden müssen. Deshalb fordert die SKS in der nächsten Rechnung eine Richtigstellung.
Anders ist die Sachlage bei Handys. So kann die Billag für neue UMTS-Geräte mit Live-TV sowohl nach Meinung des Bakom als auch der SKS durchaus Fernsehgebühren verlangen. Trotz dieser Regelung werden aber die wenigsten Anwender tiefer in die Tasche greifen müssen. Wer bereits Radio/TV-Gebühren zahlt, darf dazu beliebig viele Geräte nutzen. Abgerechnet wird nicht pro Gerät, sondern nur pro Haushalt.
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