Twint 17.08.2023, 10:50 Uhr

Zürcherin erhält Parkbusse – wegen Fehlfunktion von Twint

Was tun, wenn Sie zwar ein Parkticket via Twint gelöst haben, aber Sie wegen eines technischen Fehlers eine Parkbusse erhalten?
Wie man mit Twint einen Parkplatz bezahlt
(Quelle: Screenshots/PCtipp.ch)
Wer seinen Parkplatz heutzutage bezahlt, muss nicht immer «Münz» dabeihaben, sondern kann das Parkticket zum Beispiel via Twint lösen. Das hat auch eine Zürcherin gemacht, die ein Parkbillett via Twint für den ganzen Abend gelöst hatte. Doch bei der Rückkehr wartete eine böse Überraschung. Auf dem Auto fand sie die Forderung für eine Umtriebsentschädigung von 50 Franken, wie zueritoday.ch berichtet. Bei der Überprüfung der Twint-Zahlung stellte sie fest, dass die Parkzeit automatisch nach drei Minuten beendet wurde. Dies, obwohl sie das Zeitrad für mehrere Stunden eingestellt hatte.
Eine Umtriebsentschädigung ist sozusagen eine private Parkbusse. Wenn ein Parkplatzbesitzer auf eine Anzeige verzichtet, darf er Falschparkierer und Nichtzahlerinnen auffordern, für seine Umtriebe aufzukommen. Bedingung sind ein richterliches Verbot und eine entsprechende Hinweistafel. Die Umtriebsentschädigung beträgt üblicherweise zwischen 30 und 52 Franken. Laut Bericht erhielt die Betroffene nach einer Einsprache via Kontaktformular weder eine Rückmeldung noch eine Rückzahlung.

PCtipp rät

Sollten Sie ebenfalls ein technisches Problem bei Twint vermuten, wenn Sie eine Busse erhalten, können Sie Kontakt mit einer Twint-Ansprechperson Ihrer Bank aufnehmen. Laut zueritoday.ch kann sich das lohnen. Der Konsumentenschutz erklärte gegenüber dem Medium, dass es darauf ankomme, weshalb die Zahlung über Twint nicht durchgeführt werden konnte. «Wenn der Fehler tatsächlich technisch bei Twint lag, trifft die Autofahrerin keine Schuld», so die Stiftung Konsumentenschutz zu zueritoday.ch. Wie Sie mit Twint einen Parkplatz bezahlen, ist übrigens hier erklärt.
Update 18.08.23: Auf eine Anfrage vom PCtipp lässt Twint verlauten, dass man in jedem Fall Kontakt mit dem Twint-Support der eigenen Bank aufnehmen müsse und nicht mit Twint direkt.



Kommentare
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Nundedie
17.08.2023
Da sehnt man sich doch die guten alten 20Rp.-Parkuhren zurück.. Auf einen Blick ersichtlich, wie lange bezahlt worden ist. 😁

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run58
20.08.2023
Ich frage mich, wie jemand ein Parkticket lösen will bei einem PP, der mit einem gerichtlichen Verbot belegt ist. Private können keine Parkbussen erheben, auch nicht sozusagen eine private. Es handelt sich um reinen Schadenersatz, den diese Privatperson einfordert. Nur der Staat kann jemandem Parkbussen auferlegen, dafür braucht es eine gesetzliche Grundlage. An diesem Artikel kann daher etwas nicht stimmen.

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cartney2
20.08.2023
In unserer Überbauung ist es so: Es besteht ein gerichtliches Verbot. Aber der Hauswart, welcher für die Kontrolle verantwortlich ist, muss eine Anzeige bei der Polizei machen. Er muss aber dann dem/der Falschparkierer(in) eine Mitteilung hinterlassen, dass eine Anzeige bei der Polizei gemeldet wurde. Die Busse erhält er/sie dann direkt von der Polizei.

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RollingStony
11.06.2024
Wir hatten etwas ähnliches: Parkfeld im Städtli, beim Automat steht die Region, das wird auch auf dem Beleg angezeigt... dann trotzdem Busse! Aber die Polizei hat sie storniert, offenbar hat der Uebertrag zur Polizei nicht funktioniert (sagen sie, wir sind der Meinung die waren zu Faul im twint-system nachzuschauen)