News 14.03.2017, 10:59 Uhr

Schweizer Datenschützer mit Verbesserungsvorschlägen an DSG-Revision

Die Vereinigung der Schweizer Datenschützer, Privatim, begrüsst den Vorentwurf zur Totalrevision des Datenschutzgesetzes (VE-DSG). Sie hat aber auch Verbesserungsvorschläge.
Die Vereinigung der schweizerischen Datenschutzbeauftragten, Privatim, hat den Vorentwurf zur Totalrevision des Datenschutzgesetzes (VE-DSG) unter die Lupe genommen und eine Beurteilung veröffentlicht. Generell begrüssen die Datenschützer darin die Revision. So biete sie die Chance, das Datenschutzrecht den aktuellen Herausforderungen anzupassen und den zunehmenden Risiken für die Grundrechte und die Persönlichkeitsrechte Rechnung zu tragen.
Allerdings hat Privatim noch einige Kritikpunkte am Entwurf des neuen Datenschutzgesetzes. So betonen die Datenschützer, dass sie grossen Wert auf klare Rechtsgrundlagen legten. Darum mahnen sie einige Verbesserungen am jetzigen Vorentwurf an.
So solle der präventive Datenschutz gestärkt werden, was durch Vorabkonsultation geschehen könne. Dabei wird untersucht, was für Auswirkungen eine Regelung oder Praxis auf den Persönlichkeitsschutz der Einzelnen hat. Nach Meinung der Vereinigung wird die Vorabkonsultation im revidierten Gesetz ungenügend umgesetzt. Sie schlägt daher vor, die Datenschutz-Folgenabschätzung und die Vorabkonsultation in zwei separaten Artikeln zu regeln.

Stärkung der Rechte der betroffenen Personen

Daneben kritisiert Privatim, dass im Vorentwurf zwei zentrale Elemente der entsprechenden Reform des EU-Datenschutzgesetzes ignoriert würden. So sehe Artikel 20 der EU-Verordnung ein Recht auf Datenübertragbarkeit vor und Artikel 17 ein Recht auf Löschung («Recht auf Vergessenwerden»). «Beide Rechte stärken die Position der Betroffenen insbesondere gegenüber grossen global tätigen Datenbearbeitern», schreibt Privatim in einer Mitteilung. Für die Vereinigung sei es daher nicht nachvollziehbar, warum den Schweizer Bürgerinnen und Bürgern ein solches Recht verwehrt werden solle.
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