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24.01.2014, 09:25 Uhr
Lehrer, Schüler und Facebook?
Immer mehr deutsche Bundesländer versuchen, Facebook-Freundschaften zwischen Lehrern und Schülern strenger zu regulieren. Wie steht es um Richtlinien und Praxis an Schweizer Schulen?
Immer mehr deutsche Bundesländer prüfen eine schärfere Regulierung von Facebook-Freundschaften. Die Kultusministerien von Bayern und Baden-Württemberg beispielsweise wollen nicht mehr, dass Freundschaften auf Google+ und Facebook dienstlichen Zwecken dienen sollten und haben diese Richtlinien bereits in deren Kultusministerien verankert, wie Golem.de zusammenfasst. Auf privater Basis seien Freundschaften zwischen Schülern und Lehrern auf sozialen Plattformen jedoch weiterhin gestattet. Nicht auszuschliessen sei eine ressortübergreifende Lösung der Kultusministerien.
Die Schweizer Richtlinien in Kürze
Vom Schweizerischen Lehrerverband wurde zusammen mit dem österreichischen und deutschen Lehrerverband im September letzten Jahres ein Social-Media-Leitfaden verabschiedet. Freundschaften zwischen Schülern und Lehrern dürfen gemäss diesem Schweizer Social-Media-Leitfaden von beiden Parteien (von Lehrpersonen und Schülerschaft) gesucht, aber auch abgelehnt werden. Schulrelevante Themen dürfen öffentlich sichtbar gemacht werden. Jedoch verfügen die Schulleitungen über die Autonomie, ein gänzliches Verbot zur Online-Kommunikation mit Schülern aussprechen zu dürfen. Nebst Erklärungen zu Profileinstellungen wird der Lehrerschaft im Leitfaden geraten, die gleichen Höflichkeitsformen wie in der Schule zu verwenden und den Grundsatz der Datensparsamkeit zu wahren. Gemeint sind Fotos und persönliche Daten. Kontaktanfragen von Schülern oder deren Eltern sollen alle gleich behandelt werden: Entweder lehne man Kontakte als Lehrperson ab oder akzeptiere diese.
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Autor(in)
Simon
Gröflin
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