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15.11.2011, 08:34 Uhr
Facebook: neuer Ärger in Deutschland
Der Hamburger Datenschützer will Facebook wegen der Gesichtserkennung verklagen.
Wie die deutsche Datenschutzbehörde auf ihrer Homepage konstatiert, sei Facebook der Aufforderung, die automatische Gesichtserkennung im Einklang mit europäischen und deutschen Datenschutzbestimmungen zu gestalten, nicht nachgekommen. Deshalb würden nun rechtliche Schritte vorbereitet, kündigt der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit an.
Durch die automatische Gesichtserkennung könne Facebook Personen auf hochgeladenen Fotos identifizieren und dem jeweiligen Benutzer zuordnen, heisst es in der Begründung der Behörde. Voraussetzung dafür sei eine umfangreiche Datenbank, in der die biometrischen Merkmale aller Nutzer gespeichert sind. «Facebook hat diese Funktion in Europa eingeführt, ohne die Nutzer zu informieren und ohne die erforderliche Einwilligung einzuholen», kritisieren die Hamburger Datenschützer. Eine unmissverständliche Einwilligung der Betroffenen werde aber sowohl durch das europäische als auch das deutsche Datenschutzgesetz gefordert, führt die Behörde weiter aus.
Verhandlungen mit Facebook seien derweil erfolglos geblieben, berichtet der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit, Johannes Caspar. Deshalb werde man nun die zur Verfügung stehenden rechtlichen Instrumente einsetzen, sagt er. «In Betracht kommen die Verhängung eines Bussgeldes wie auch der Erlass einer Ordnungsverfügung», kündigt Caspar an. Die Höhe der Strafe könne in diesem Fall bis zu 300’000 Euro bertragen.
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Einigung in den USA
USA - gute Neuigkeiten für Facebook
Derweil zeichnet sich in den USA eine Einigung zwischen den Datenschützern und Facebook ab. Wie das Wall Street Journal berichtet will demzufolge Facebook künftig die Nutzer um Einwilligung nachsuchen, wenn das soziale Netzwerk die Einstellungen zur Privatsphäre ändern will. Nach dem Zeitungsbericht muss aber noch die US-Wettbewerbsbehörde FTC der Einigung zustimmen.
Insgesamt zehn Datenschutzorganisationen hatten im Dezember 2009 bei der FTC eine Klage gegen Facebook eingereicht. In der Begründung heisst es, der Betreiber des sozialen Netzes habe die User getäuscht. Damals hatte Facebook eine Funktion eingeführt, die bewirkte, dass alle Statusmeldungen öffentlich gemacht werden konnten.
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