Standortdaten
01.06.2021, 07:35 Uhr
Anklage in Arizona: Google trackt angeblich gegen den Willen der Nutzer
Google zeichnet von jedem Android-Handy ein Bewegungsprofil auf – es sei denn, der Nutzer schaltet die Standorterkennung ab. Wirklich? Die Staatsanwaltschaft des US-Bundesstaates Arizona hat Google verklagt: Angeblich trackt das Unternehmen auch ohne Erlaubnis.
In seiner Klage gegen Google fährt Mark Brnovich, Generalstaatsanwalt von Arizona, schweres Geschütz auf. Demnach soll das Unternehmen alles dafür getan haben, den Nutzern das Abschalten der Standorterkennung an Android-Handys zu erschweren. Die Klage liegt schon eine Weile auf dem Tisch, doch jetzt hat die Staatsanwaltschaft des US-Bundesstaates ungeschwärzte Dokumente veröffentlicht, aus denen das US-Newsportal «Business Insider» zitiert. Die Seite der Staatsanwaltschaft selbst ist derzeit aus unbekannten Gründen nicht erreichbar.
Einstellungen versteckt
Die Klage, die Brnovich vorgelegt hat, konzentriert sich auf zwei Vorwürfe:
- Google soll Smartphone-Hersteller unter Druck gesetzt haben, den Menüpunkt zum Abschalten der Standorterkennung möglichst weit zu verstecken und so den Nutzern das Abschalten zu erschweren.
- Wenn ein Nutzer einer anderen App die Nutzung des Standortes erlaubt hat, soll Google die Standortdaten auch dann auswerten, wenn dies vom Nutzer nicht gewollt ist.
Die Erfassung von Standorten und von Bewegungsprofilen ist für das Mobile-Geschäftsmodell von Google enorm wichtig. So kann Google erfassen, wenn Nutzer ihre Android-Handys mit in ein Ladengeschäft nehmen – und so entsprechenden Google Ads eine Conversion zurechnen. Auch die Live-Verkehrslagedarstellung auf Google Maps basiert darauf, dass der Konzern erfasst, wie viele Android-Smartphones sich in welcher Geschwindigkeit auf einem bestimmten Strassenabschnitt bewegen.
In internen Tests, so belegen die Dokumente, die erst seit kurzem der Öffentlichkeit zugänglich sind, hatte Google festgestellt, dass viele Nutzer aus Angst um ihre Privatsphäre die Standorterkennung abschalten. Daraufhin sei beschlossen worden, die entsprechende Einstellung besser zu verstecken – und Smartphonehersteller dazu anzuhalten, dies zu unterstützen.
Generalstaatsanwalt Brnovic hatte die Klage bereits vor einem Jahr eingereicht, doch erst jetzt wurden die begleitenden Dokumente ungeschwärzt veröffentlicht. In US-Gerichtsverfahren ist es üblich, dass Beweismittel als «public domain» öffentlich gemacht werden.
Autor(in)
Frank
Kemper
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