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05.09.2001, 12:30 Uhr
Datenschutz: Vernehmlassungsverfahren eröffnet
Endlich ist es so weit: Der Bundesrat hat das Vernehmlassungsverfahren für die Teilrevision des Bundesgesetzes über den Datenschutz eröffnet.
Ab heute bis zum 15. Dezember läuft die Vernehmlassung über die Teilrevision des Bundesgesetztes über den Datenschutz. Gleichzeitig läuft die Vernehmlassung über das Zusatzprotokoll zum Übereinkommen des Europarats zum Schutz des Menschen bei der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten. Dieses enthält Bestimmungen über die Aufsichtsbehörden und die grenzüberschreitende Datenübermittlung.
Die Revision des Datenschutzgesetztes zielt vor allem auf die Transparenz bei der Beschaffung von Daten ab. Betroffene Personen müssen informiert werden, wenn besonders schützenswerte Daten (im Sinne des Datenschutzgesetztes) gesammelt werden. Bei Personendaten, die nicht besonders schützenswert sind, muss die Beschaffung mindestens erkennbar sein. Entfallen wird die Meldepflicht für Datensammlungen von Privatpersonen.
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