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26.06.2001, 11:30 Uhr
Datenschützer will keine Personendaten in E-Mails
Der Datenschutzbeauftragte des Kantons Zug erläutert in seinem Tätigkeitsbericht Richtlinien zum Umgang mit elektronischen Medien innerhalb der Verwaltung.
Informatiksicherheit war eines der Hauptthemen des Datenschutzbeauftragten des Kantons Zug [1], wie aus seinem Jahresbericht hervorgeht. Er stellt unter anderem fest, dass die elektronische Verwaltung der Daten deren Missbrauch erleichtere.
Zum Thema E-Mail erklärt der Zuger Datenschützer René Huber: "Für vertrauliche Mitteilungen eignet sich E-Mail noch weniger als eine Postkarte." Der Regierungsrat habe die Weitergabe von Personendaten per E-Mail in der Verwaltung untersagt; Huber meint aber, dass die Verwaltungsmitarbeitenden bei der Handhabung von elektronischer Post zu wenig geschult seien.
Im Jahr 2000 wurden auf Antrag des Datenschutzbeauftragten die Informatikinfrastrukturen des Kantons von einer externen Firma überprüft und für sicher befunden.
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