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23.10.2001, 11:00 Uhr
Das Datenschutzgesetz schützt vor Spam
Spam-Mails sind mühsam. Das Bundesgesetz über Datenschutz (DSG) untersagt diese Art von Werbung ausdrücklich, wenn sie nicht explizit angefordert wird.
Die wichtigste Feststellung zuerst: Niemand hat das Recht, Ihnen unaufgefordert E-Mails zu senden, egal welchen Inhalts. Wer Massensendungen macht, darf dies nur tun, wenn die E-Mail-Adresse für diesen Zweck zur Verfügung gestellt wurde oder der Besitzer der Adresse explizit vorher angefragt wurde und sein Einverständnis gegeben hat.
Trotzdem erreichen viele Internetnutzer täglich unerwünschte Werbebotschaften (Spam) per E-Mail. Kann der Absender in der Schweiz lokalisiert werden, haben Sie gute Chancen, gegen ihn vorzugehen.
Daten, die sich auf eine bestimmbare Person beziehen, gehören nach Artikel 3 zu den so genannten Personendaten. Der Eidgenössische Datenschutzbeauftragte schreibt in diesem Zusammenhang: "E-Mail-Adressen sind Personendaten im Sinne von Art. 3 Bst. a DSG und deren Bearbeitung fällt in den Anwendungsbereich des DSG (Art. 1 DSG)." Ausgedeutscht: E-Mail-Adressen sind nach dem Datenschutzgesetz geschützt.
Da wiederum bedeutet, dass die Daten nicht wild im Internet gesammelt und für Werbezwecke missbraucht werden dürfen. Deshalb können Sie beim Verursacher die Löschung der Daten verlangen, haben ein Recht zu erfahren, welche Ihrer Daten gesammelt wurden und wofür sie genau bearbeitet werden.
Spammer berufen sich oft darauf, dass die Daten bereits im Internet publiziert waren, etwa als E-Mail-Link auf einer Homepage. Laut Auskunft des Eidgenössischen Datenschutzbeauftragten können diese Adressen aber nach DSG nur für jenen Zweck verwemdet werden, der beim Veröffentlichen vorgesehen war. Da wohl kaum jemand die E-Mail-Adresse im Internet publiziert um Werbung zu erhalten, ist das Sammeln der Daten für Werbezwecke illegal.
Der Eidgenössische Datenschutzbeauftragte hat bereits im Dezember 1999 ein Merkblatt zum Thema Spam publiziert [1]. Es enthält wichtige Informationen zum Thema und auch Links zu Seiten die helfen, die Herkunft einer E-Mail zu bestimmen.
Leider kommt das Bundesgesetz über den Datenschutz nur zur Anwendung, wenn der Verursacher von Spam-Mails in der Schweiz operiert. Der Datenschutzbeauftragte beschreibt in seinem Positionspapier auch die Vorgehensweise bei Spam aus dem Ausland.
Autor(in)
Beat
Rüdt
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