Statistik Fernmeldeüberwachung
28.04.2023, 11:49 Uhr
2022 brachte mehr Überwachungsmassnahmen in der Schweiz
Im Jahr 2022 haben die Schweizer Strafverfolgungsbehörden und der Nachrichtendienst des Bundes (NDB) insgesamt rund 27 Prozent mehr Überwachungsmassnahmen beim Dienst Überwachung Post- und Fernmeldeverkehr (Dienst ÜPF) angeordnet.
Die Anzahl Echtzeitüberwachungsmassnahmen ist auf 1218 gestiegen (gegenüber Vorjahr 1055). Eine Zunahme ist auch bei den rückwirkenden Überwachungsmassnahmen zu verzeichnen. Es wurden 8114 rückwirkende Überwachungen (Vorjahr: 6265) angeordnet, wovon 3317 Antennensuchläufe (Vorjahr 1695) sind. Dies entspricht einer Zunahme von 1849 rückwirkenden Überwachungen gegenüber dem Jahr 2021.
Der Anstieg an Überwachungsmassnahmen ist vor allem auf die starke Zunahme der Antennensuchläufe (beinahe Verdoppelung gegenüber 2021) zurückzuführen. Die Anzahl Antennensuchläufe verteilt sich dabei auf eine gleichbleibende Anzahl Fälle. Wie schon 2021 haben die Strafverfolgungsbehörden und der NDB in 27 Fällen Antennensuchläufe angeordnet. Diese Zunahme der durchgeführten Antennensuchläufe bei gleichbleibender Fallzahl kann verschiedene Ursachen haben, wie beispielsweise die Erhöhung der Anzahl Mobilfunkantennen im betroffenen Gebiet. Werden die Antennensuchläufe ausser Betracht gelassen, ist lediglich eine Steigerung der Überwachungsmassnahmen von 9 Prozent gegenüber dem Vorjahr zu verzeichnen.
Zunahme der komplexen Auskünfte und Telefonbuchabfragen
Im Jahr 2022 haben die Strafverfolgungsbehörden und der NDB rund 21 Prozent mehr Auskünfte (komplexe und einfache Auskünfte) beim Dienst ÜPF eingeholt. Es wurden 14'483 komplexe Auskünfte (z. B. Ausweiskopien oder Vertragsdaten) geliefert, was einem Anstieg von rund 59 Prozent gegenüber dem Vorjahr entspricht. Diese Erhöhung ist unter anderem darauf zurückzuführen, dass auf jede Anfrage mehrere Ergebnisse geliefert werden können. Die Anzahl der Anfragen nach komplexen Auskünften ist lediglich um ungefähr 33 Prozent gestiegen. Ebenso wurden die einfachen Auskünfte (Telefonbuch- oder IP-Adressen-Abfragen) häufiger verlangt. Die Anzahl der erteilten einfachen Auskünfte stieg um 19 Prozent auf 356'286.
Vermögensdelikte und Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz
Ein Drittel aller Überwachungsmassnahmen (Echtzeit- und rückwirkende Überwachungen) wurde zur Aufklärung von Vermögensdelikten angeordnet. Ein Viertel der Massnahmen wurde zur Ermittlung von schweren Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz durchgeführt und fast 9 Prozent für Notsuchen. Rund 5 Prozent der Massnahmen jeweils aufgrund strafbarer Handlungen gegen Leib und Leben sowie Verbrechen und Vergehen gegen die Freiheit. Letztere haben im Vergleich zum Vorjahr um fast 70 Prozent zugenommen. Die übrigen Überwachungsmassnahmen teilen sich auf Fahndungen und diverse Deliktarten auf, darunter auch strafbare Handlungen gegen die sexuelle Integrität sowie Verbrechen und Vergehen gegen den öffentlichen Frieden.
IMSI Catcher und GovWare
Im Jahr 2022 ist die Anzahl Einsätze mit besonderen Informatikprogrammen (GovWare) auf 7 (gegenüber 11 im Vorjahr) gesunken. Die meisten davon wurden bei der Überwachung schwerer Betäubungsmitteldelikte eingesetzt. Die Anzahl Einsätze der besonderen technischen Geräte (IMSI-Catcher) beläuft sich auf 120 (Vorjahr: 112). Diese Instrumente wurden grösstenteils bei Notsuchen nach vermissten Personen (39) und schweren Betäubungsmitteldelikten (41) eingesetzt.
Überwachungen des NDB
Der NDB ordnete im Jahr 2022 95 Überwachungen an und stellte 13'721 Auskunftsgesuche (15'654 erteilte Auskünfte). Im Jahr davor waren es 47 Überwachungen bzw. 6811 Auskunftsgesuche (7781 erteilte Auskünfte). 2022 führte der NDB bedingt durch die weltpolitische Lage vermehrt komplexe Abklärungen durch. Anzumerken ist, dass sich die Zählweise des NDB und des Dienstes ÜPF unterscheidet.
Gebühren und Entschädigungen
Die Strafverfolgungsbehörden der Kantone und der Bund (z. B. Bundesanwaltschaft, NDB) entrichteten im Jahr 2022 mit fast 12,4 Millionen Franken 6 Prozent mehr Gebühren als im Vorjahr. Den Mitwirkungspflichtigen wurden Entschädigungen in der Höhe von rund 6,7 Millionen Franken vergütet (gegenüber rund 5,9 Mio. im Vorjahr). Der Gesamtaufwand des Dienstes ÜPF lag mit 31,7 Millionen Franken leicht tiefer als im Vorjahr mit 31,9 Millionen Franken. Der Kostendeckungsgrad des Dienstes ÜPF ist von 37 Prozent im Vorjahr auf 39 Prozent gestiegen.
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