Vorstoss scheitert
26.02.2021, 12:15 Uhr
Mobilfunkgegner ziehen Volksinitiative zurück
5G-Gegner ziehen ihrer nationalen Volksinitiative noch vor Ablauf der Sammelfrist den Stecker. Weil viel zu wenig Unterschriften gesammelt werden konnten, wurde diese nun stattdessen als Petition eingereicht.
Der Mobilfunkausbau ist festgefahren: Während etwa Telekomanbieter auf baldige Bewegung hoffen, stellen sich Kantone und Gemeinden nach wie vor gegen die Einführung des neuen Mobilfunkstandards 5G. Auch aus Teilen der Politik und der Gesellschaft sind kritische Stimmen zu hören. Im Herbst 2019 begannen 5G-Gegner deshalb damit, Unterschriften für die Volksinitiative «Für einen gesundheitsverträglichen und stromsparenden Mobilfunk» zu sammeln.
Obwohl die Sammelfrist offiziell noch bis am 26. Juni läuft, stellen die Initiantinnen und Initianten das Vorhaben ein, wie der «Blick» berichtet. Gemäss der Mitinitiantin Ursula Niggli ist der Grund dafür das zu geringe Echo – sowohl medial als auch beim Publikum. Statt der mindestens 100'000 nötigen Unterschriften kamen seit Sammelbeginn lediglich 15'000 Unterschriften zusammen. Nun seien diese in Bern als Petition zuhanden der Bundesversammlung eingereicht worden, heisst es im Bericht.
Laut «Blick» machen die Initianten jedoch nicht nur die Corona-Pandemie für den Misserfolg verantwortlich, die das Unterschriftensammeln erschwerte. Im letzten Jahr durften etwa während 72 Tagen keine Unterschriften für eidgenössische Volksbegehren gesammelt werden. Den Angaben zufolge gab es unter anderem auch Krach unter den 5G-Gegnern. So sei «leider von Anfang an verwirrendes Gerede über fünf Mobilfunkinitiativen» aufgetaucht, monieren die Initianten. Aus ihrer Sicht habe diese die Bevölkerung skeptisch gestimmt und sie vom Unterschreiben und Weiterwerben abgehalten.
Während drei andere Initiativen noch ausgearbeitet werden, ist ein weiteres Bürgerkomitee nach wie vor daran, Unterschriften für die «Mobilfunkhaftungs-Initiative» zu sammeln. Wie es auf der Website der Initiative heisst, verlangt diese eine Haftpflicht der Konzessionäre «für Personen- oder Sachschäden, die durch den Betrieb einer Sendeanlage für Mobilfunk oder für drahtlose Teilnehmeranschlüsse verursacht werden». Hier läuft die Sammelfrist noch bis am 3. Juli.
06.03.2021