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08.12.2010, 14:48 Uhr
Verbotene Früchte schmecken am besten
Eine neue Studie aus Deutschland zeigt: Altersbeschränkungen bei Killerspielen verfehlen ihre Wirkung.
Killerspiele beziehungsweise deren Abgabebeschränkungen an Jugendliche sind in Deutschland ein politisches Dauerthema. Nach den schlimmen Amokläufen von Erfurt und Winnenden forderten nicht wenige deutsche Politiker ein Verbot von «Ego-Shootern». Dies, weil bei den Tätern solche Spiele gefunden wurden. Jedoch konnte bis heute keine wissenschaftliche Studie einen direkten Einfluss von Ego-Shootern oder ähnlichen gewaltverherrlichenden Games auf die Gewaltbereitschaft der Spieler nachweisen. Viel mehr ist die Gewaltbereitschaft von anderen Faktoren bestimmt wie zum Beispiel das soziale Umfeld. Killerspiele können die Gewaltbereitschaft in bestimmten Fällen jedoch verstärken.
In der Schweiz verkaufte Spiele werden von der Pan European Game Information (PEGI) gekennzeichnet. Die PEGI-Labels beinhalten neben der Altersfreigabe auch noch zusätzliche Hinweise zum Inhalt im Spiel, zum Beispiel vulgäre Sprache oder Gewalt- oder Erotikszenen. In Deutschland ist die USK - die «Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle» für die Kennzeichnung zuständig. Im Gegensatz zur PEGI-Kennzeichnung wird bei der USK nur eine Altersfreigabe angegeben, zusätzliche Hinweise auf kritischen Inhalt fehlen.
Ab dem 1. Juni 2009 wurden die Verpackungen mit noch grösseren Alterskennzeichnungen versehen. Dies nahm die Universität Erfurt als Anlass, in Deutschland eine Studie über die Wirksamkeit dieser Warnhinhweise zu verfassen.
Die Studie kommt zu einem ernüchternden Ergebnis. Die Massnahme war nur teilweise erfolgreich, wie die Experten nachweisen. Zwar nehmen die Konsumenten die Hinweise beim Kauf schneller und intensiver wahr als bisher. Gleichzeitig verspüren die 12- bis 13-jährigen Interessenten aber auch einen höheren Reiz, die Beschränkung zu missachten.
Die Studie kommt zu einem ernüchternden Ergebnis. Die Massnahme war nur teilweise erfolgreich, wie die Experten nachweisen. Zwar nehmen die Konsumenten die Hinweise beim Kauf schneller und intensiver wahr als bisher. Gleichzeitig verspüren die 12- bis 13-jährigen Interessenten aber auch einen höheren Reiz, die Beschränkung zu missachten.
Bei den Jugendlichen ist der Drang gestiegen, «eben gerade solche Titel zu nutzen», wie die Wissenschafter schreiben. Der «Forbidden-Fruit»-Effekt sei nachweisbar und steigere die Attraktivität bestimmter Inhalte. Zudem erfassen die Altersbeschränkungen den tatsächlichen Entwicklungsstand von Kindern nicht, der sich häufig deutlich unterscheidet. Auch bemängeln die Experten, dass beim USK-Label eine inhaltliche Begründung für die Altersbeschränkung fehlt.
Autor(in)
Marcel
Hauri
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