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29.01.2015, 10:58 Uhr
Suisa kassiert auch bei Smartphones
Beim Smartphone-Kauf zahlen Sie neu bis zu zwölf Rappen pro Gigabyte Speicher als Urheberrechtsgebühr an die Suisa.
Die Verwertungsgesellschaft Suisa hat sich mit Herstellern und Importeuren geeinigt: Ein Teil des Importpreises wird direkt an die Suisa abgegeben, die einen Teil des Geldes an teilnehmende Musiker weitergibt. Das Geld dient als Entschädigung für das in der Schweiz legale Herunterladen von Musik zum Eigengebrauch. Die Kosten der Hersteller werden aller Wahrscheinlichkeit nach an die Kunden weitergegeben.
Pro Gigabyte Speicher zahlt ein Hersteller oder Importeur neu eine Gebühr von sechs bis zwölf Rappen. Für ein Gerät mit 64 GB Speicher zahlen sie beispielsweise Fr. 3.84. Bei mehr als 64 GB Speicherplatz wird der gleiche Betrag erhoben wie bei Geräten mit 64 GB Speicher. Zudem darf die Abgabe nicht mehr als 2 Prozent des Listenpreises betragen.
Eine ähnliche Gebühr besteht bereits für andere Geräte und Datenträger wie beschreibbare CDs, DVDs, Flash-Speicher oder Festplatten. Für Smartphones war bisher aber noch kein Tarif festgelegt. Der neue Tarif gilt von 2010 bis 2016 und wird ab dem 1. Januar 2015 genau abgerechnet. Für die vorherigen Jahre wird eine Vergleichssumme bezahlt. Ab 2017 wird ein neuer Tarif ausgehandelt.
30.01.2015
30.01.2015
30.01.2015