So schützen Sie sich vor Handy-Abo-Fallen
Wenn man betrieben wird
Und wenn ich betrieben werde?
Von Anbietern, die gezielt Missbrauch bezwecken, wird man meist nicht betrieben. Bei kleineren Beträgen (um die 200 Franken) verstummen die Einschüchterungen in der Regel nach ein paar Briefen. Falls doch eine Betreibung erfolgt, muss man innert 10 Tagen Rechtsvorschlag erheben. Dann liegt es an der anderen Partei, das Gegenteil zu beweisen.
Information
Hintergründe der Sex-Abo-Fallen Über 200 Handy-Besitzer die in eine Abo-Falle geraten sind wandten sich Anfang Oktober an den «Beobachter». Abos wurden in vielen Fällen nur durch versehentliches Antippen eines Werbebanners auf einer Seite wie YouPorn ausgelöst. Nachdem der «Tagesanzeiger» die Swisscom den Fall untersuchen liess, stellte sich heraus, dass die Firma VAS Tools über die Handy-Bezahlplattform missbräuchlich Nummern abgreifen konnte. Nachdem dem ehemaligen Partner der mobilen Bezahlplattform Easypay durch Swisscom gekündigt wurde, klagte das Seco gegen drei Anbieter von Sex-Abos: gegen die beiden Inkassofirmen Paypay AG, Obligo AG sowie gegen die britische Abo-Anbieterin Pulsira Ltd. Es wurde unter anderem Einsicht in die Buchhaltung der Paypay AG genommen und mit Strafverfolgungsbehörden auf fraglichen Internet-Seiten Tests durchgeführt. Insgesamt konnte die Schwyzer Staatsanwaltschaft keine Hinweise auf ein strafrelevantes Verhalten ausmachen und verfügte, noch keine Untersuchung einzuleiten. Die Swisscom bestätigte jedoch, die Logfiles dreier Kunden erstellt und ausgewertet zu haben, hält sich jedoch mit der Herausgabe der Beweise noch zurück. Das Seco hat zehn Tage Zeit, gegen die Verfügung der Schwyzer Staatsanwaltschaft Beschwerde einzureichen.
Autor(in)
Simon
Gröflin
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