So schützen Sie sich vor Handy-Abo-Fallen

Präventionstipps

Präventionstipps

Aus den uns bekannten Fällen, die beim Konsumentenschutz eintreffen, kann man drei allgemeine Ratschläge ableiten: 
  • Grundsätzlich, das tönt nun zunächst trivial, sollte der Anwender besondere Vorsicht walten lassen bei Buttons wie «Kaufen», «Loslegen», «Bestätigen», «OK» oder ähnlich.
  • Ganz allgemein sollte man beim Surfen im Internet nie und erst recht nicht bei Gratisangeboten Adressdaten und Handy-Nummern eingeben. Respektive nur, wenn der Anbieter vertrauenswürdig und eine kostenpflichtige Bestellung bewusst geplant ist. Dazu hilft im Zweifelsfalle eine kurze Suchanfrage im Internet.
  • Ausserdem sollte man keine Links in SMS antippen, die man nicht von vertrauenswürdigen Absendern erhalten hat. 
So sehen typische Abos aus, die über die Bezahlplattform des Handy-Providers gelöst werden

Was, wenn es schon passiert ist? 

Hat der Anwender versehentlich ein Abo ausgelöst, gilt es zu unterscheiden, ob man die Rechnung direkt von der Firma bekommt oder nicht. Versucht ein Inkassobüro wie die Obligo per Brief Forderungen einzutreiben, rät der Konsumentenschutz zu einem eingeschriebenen Brief mit dem Text:  
Es besteht kein rechtsgültiger Vertrag. Ihre Forderung entbehrt jeglicher Rechtsgrundlage. Die Anmeldung erfolgte aufgrund von absichtlicher Täuschung. Auf allfällige weitere Korrespondenz von Ihnen werde ich nicht mehr eingehen.
Handelt es sich um einen kostenpflichtigen SMS-Dienst, meldet man sich in der Regel mit einer SMS mit Inhalt «STOP» vom Absender ab. Wer die Nummer des Anbieters nicht kennt, kann sie bei seinem Provider nachfragen. 
Falls auf der Handy-Rechnung Posten von unerwünschten, kostenpflichtigen Zustellungen aufgeführt sind, rät der Konsumentenschutz, den betreffenden Betrag direkt beim Handy-Provider schriftlich (und eingeschrieben) anzufechten. Wir empfehlen einen Text wie:
Die aufgeführten kostenpflichtigen Dienste wurden nie auf meine Zustimmung abonniert. Somit fechte ich den Betrag XX an und werde diese Differenz von der Rechnung in Abzug bringen. Den Restbetrag von Fr. XX anerkenne ich voll und ganz und werde diesen termingerecht überweisen. 
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Autor(in) Simon Gröflin



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