News
14.10.2011, 07:30 Uhr
Auch Schweizer Behörden schnüffeln auf PCs
Trotz strittiger Rechtslage setzten Schweizer Behörden Trojaner zur Überwachung verdächtiger Personen ein.
Also doch. Schweizer Strafverfolgungsbehörden setzen auch Trojaner ein. Die Hinweise verdichteten sich, als gestern ein Sprecher der Firma DigiTask breitwillig erläuterte, dass ihre Trojaner-Software auch an die Schweiz geliefert wurde. Die Bestätigung lieferte gestern EJPD-Sprecher Guido Balmer. So haben die Bundesanwaltschaft, die Bundeskriminalpolizei und die Strafverfolgungsbehörden des Kantons Zürich solche Software eingesetzt.
Anders als in Deutschland ist in der Schweiz der Einsatz von Spionage-Software nicht verboten, sondern «nur» umstritten. Klar ist: Im bestehenden Gesetz zur Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs (BÜPF) ist nichts geregelt. Hingegen stützen sich die Polizeibehörden auf das Bundesgesetz über die Bundesstrafrechtspflege (quasi ein Meta-Gesetz), in dem der «Einsatz technischer Überwachungsgeräte» von Zwangsmassnahmenrichtern bewilligt werden können. Auch in der neuen Strafrechtsprozessordnung wird nicht explizit geregelt, wie weit die technischen Massnahmen führen dürfen. Welche Massnahmen angeordnet werden, hängt oft vom zuständigen Richter ab, wie Thomas Hansjakob, der den Kommentar zum neuen BÜPF verfasst hat, gegenüber dem Tages-Anzeiger erklärt. Er wünscht sich aber Rechtssicherheit und eine klare Regelung, die in der Revision im BÜPF einfliessen soll. In dieser Frage hat sich jedoch breiter Widerstand formiert.
Piratenpartei spricht von Skandal
Entsprechend heftig fallen die Reaktionen bei der Piratenpartei Schweiz aus. Die «Internetpartei» schreibt auf ihrer Homepage, dass sich die Behörden an rechtsstaatliche Prinzipien halten müssen. Der Einsatz eines Staatstrojaners ohne gesetzliche Grundlage sei nicht zu rechtfertigen, auch dann nicht, wenn damit Terrorismus bekämpft wird.
Entsprechend heftig fallen die Reaktionen bei der Piratenpartei Schweiz aus. Die «Internetpartei» schreibt auf ihrer Homepage, dass sich die Behörden an rechtsstaatliche Prinzipien halten müssen. Der Einsatz eines Staatstrojaners ohne gesetzliche Grundlage sei nicht zu rechtfertigen, auch dann nicht, wenn damit Terrorismus bekämpft wird.
Denis Simonet, Präsident der Piraten Schweiz, spricht auf tagesanzeiger.ch von einem «Skandal». Simonet weist zu Recht darauf hin, dass mit solcher Software Veränderungen am Computer vorgenommen werden können, ohne dass jemand nachweisen kann, wer diese vorgenommen hat. So wäre es theoretisch möglich, belastendes Text- oder Bildmaterial auf einen Computer hochzuladen, der zu einem späteren Zeitpunkt beschlagnahmt und untersucht wird. Das ist wie wenn die Polizei eine Hausdurchsuchung vornimmt, sich aber zuvor schon im Haus zu schaffen machte. Somit seien Trojaner nicht dazu geeignet, verwertbare Beweise zu erheben, da sie per Definition das System verändern.
Autor(in)
Marcel
Hauri
14.10.2011