Post, SBB, Swisscom und Skyguide haben Zielvorgaben des Bundesrates erreicht
Skyguide
Skyguide hat die Ziele des Bunderates im Jahr 2023 teilweise erreicht. Die Sicherheit des zivilen Flugverkehrs und die Einsatzbereitschaft der Luftwaffe waren stets gewährleistet. Allerdings wurden die Zielvorgaben der EU-Kommission im Rahmen des Luftverkehrsabkommens zwischen der Schweiz und der EU nicht überall erfüllt. So blieben die Kapazität (Pünktlichkeit), die wirtschaftliche Effizienz (Kosten und Gebühren) und die Reduktion der CO2-Emissionen (Optimierung der Flugrouten durch Vermeidung von Umwegen) hinter den Anforderungen der EU-Kommission zurück.
Die finanzielle Situation von Skyguide präsentierte sich erneut problematisch. Die Kosten stiegen stärker als die Einnahmen, obwohl der Verkehr kräftiger wuchs als angenommen und erstmals über dem Niveau lag, wie es vor der Corona-Pandemie bestand. Unter dem Strich resultierte ein statutarischer Verlust von 12,4 Millionen Franken. Vom Darlehen über 250 Millionen Franken, das der Bund während der Corona-Pandemie gewährt hatte, konnte Skyguide 2024 statt der geplanten 35 lediglich 15 Millionen Franken zurückzahlen.
Skyguide ist mit der zentralen Herausforderung konfrontiert, ohne Abstriche bei der Sicherheit die Kosten dauerhaft zu senken, um das vom Gesetz verlangte ausgeglichene Ergebnis zu erzielen. Die Schwierigkeit besteht darin, dass die Spielräume von Skyguide begrenzt sind: So kann das Unternehmen die Flugsicherungsgebühren nicht selber bestimmen, sondern muss die Vorgaben der EU-Kommission befolgen. Die Verhandlungen über die Gebührenentwicklung in den Jahren 2026 bis 2029 sind zurzeit im Gang. Unabhängig davon wird Skyguide die Kosten konsequent weiter senken müssen. Voraussetzung dafür ist eine tragfähige und konstruktive Sozialpartnerschaft.
Vergütungen der obersten Leitungsorgane von Post, SBB, Swisscom und Skyguide
Die vom Aktienrecht und in den Statuten vorgesehen, legen die Generalversammlungen von Post, SBB, Swisscom und Skyguide die maximalen Beträge fest, die für die Vergütung der obersten Leitungsorgane dieser Unternehmen – Verwaltungsrat und Geschäftsleitung – zur Verfügung stehen. Der Bundesrat hat den diesbezüglichen Anträgen der Verwaltungsräte im Hinblick auf das Geschäftsjahr 2026 zugestimmt. Diese enthalten neu eine Reserve von 3 Prozent für nicht direkt beeinflussbare und unvorhergesehene Verpflichtungen. Abgesehen davon bleiben die Vergütungsobergrenzen für 2026 auf dem bisherigen Niveau.
Kommentare
Es sind keine Kommentare vorhanden.