News 24.06.2004, 12:15 Uhr

Prepaid-Handys: ab 1. August gilt die Registrierungspflicht

Besitzer von Natel-easy-Karten und Alternativen müssen sich ab Anfang August mit Ausweis registrieren lassen, sonst wird ihre SIM-Karte gesperrt.
Wie das Departement für Umwelt und Verkehr (UVEK) mitteilt [1], sind Fernmeldedienstanbieter ab dem 1. August verpflichtet, die Personalien der Prepaid-Kunden anhand eines zulässigen Ausweises aufzunehmen. Die Daten müssen sie mindestens zwei Jahre lang aufbewahren. Die neue Regelung soll den Missbrauch der anonym erhältlichen Prepaid-Handys im Drogenhandel und Terrorismusbereich unterbinden. Sie gilt auch rückwirkend: Personen, die nach dem ersten November 2002 eine Prepaid-Karte erworben haben, erhalten eine Registrierungsaufforderung (z.B. per SMS) von ihrem Anbieter. Kommen sie dieser nicht nach, wird ihre SIM-Karte gesperrt.



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