Elektronikgeräte 05.02.2024, 09:44 Uhr

Recht auf Reparatur beschlossen

Der lange diskutierte Rechtsanspruch auf Reparaturen von Elektronikgeräten wird jetzt Realität. Darauf haben sich das EU-Parlament und Vertreter der Mitgliedsstaaten geeinigt.
(Quelle: Shutterstock / Vlad Teodor)
In der Europäischen Union soll ein soge­nanntes Recht auf Repa­ratur einge­führt werden. Die Unter­händler des EU-Par­laments und der Einzelstaaten einigten sich darauf, dass Hersteller bestimmter Produkte wie der "Weissen Ware" wie Kühl­schränke oder Staub­sauger und von elektronischen Alltagsprodukten wie Handys und Smartphones diese künftig auf Wunsch der Verbraucher repa­rieren müssen.
So sollen sich Verbraucher für eine Reparatur direkt an die Hersteller wenden können, auch wenn sie ein Produkt beim Händler gekauft haben. Für reparierte Geräte wird die gesetzliche Garantie um ein Jahr verlängert. Ersatzteile müssen bereitgehalten und auch an unabhängige Werkstätten verkauft werden.
Ausgenommen von dem Gesetz, das noch genau formuliert werden muss, sollen verschiedene Produktgruppen wie beispielsweise Möbel oder Kopfhörer sein. Dem Entwurf müssen noch das EU-Parlament und die Einzelstaaten formell zustimmen, was angesichts der jetzt erzielten Einigung aber nur eine Formsache sein dürfte.
"Wir können es uns nicht mehr leisten, in einer Wegwerf­gesell­schaft zu leben", sagte der Verhandlungsführer des EU-Parlaments, René Repasi. 35 Millionen Tonnen Müll produ­zierten die euro­päi­schen Verbrau­cher im Jahr, weil Produkte nicht repa­riert und durch Neuware ersetzt würden. Dazu kämen noch die schädlichen Emissionen bei der Herstellung von Neuware.

Boris Boden
Autor(in) Boris Boden



Kommentare
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ROGEZH
05.02.2024
Ich möchte einleitend gerne bewusst machen, dass sich das neue «EU-Reparaturgesetz» nur auf diejenigen defekten Geräte bezieht, welche im Rahmen der «gesetzlichen Gewährleistungsfrist» repariert werden sollen, anstatt diese zu ersetzen. Doch was geschieht mit den Geräten ausserhalb dieser Frist? Das Zitat: «Wir können es uns nicht mehr leisten, in einer Wegwerfgesellschaft zu leben", ist gleichzeitig eine politische Bankrotterklärung, denn die Industrie hat uns Verbraucher über Jahrzehnte dazu erzogen, Geräte zu entsorgen, anstatt zu reparieren zu lassen. Einerseits hat die Industrie Geräte so konstruiert, dass Sie nicht oder kaum mehr geöffnet werden können und zum anderen machen Servicestellen Ersatzteile und Reparaturen willentlich dermassen überzogen teuer, dass es billiger ist, zu einem Neugerät zu greifen. Da steckt eindeutig Absicht und Strategie dahinter! Dieses verspätete Reparaturgesetz macht nur dann Sinn, wenn die gesamte Palette an Elektrohaushaltsgeräten, an Geräten der Unterhaltungs-elektronik, an Endgeräten der drahtgebundenen und drahtlosen Nachrichtetechnik, sowie IT-Endgeräte davon betroffen sind. Nur so lässt sich der weltweite Berg an Elektronikschrott eindämmen. Doch weil sich die EU bereits im Ansatz (in der Entstehung) völlig inkonsequent schon wieder mit Ausnahmen beschäftigt, wir dieses absolut berechtigte Gesetz vermutlich ein wirkungsloser Schweizer Käse mit vielen grossen Löchern werden und auch bleiben. Hiermit zeigt die EU wieder einmal mehr als deutlich, in welcher geistiger Umnachtung sie Politik betreibt. Das darf auch nicht verwundern, denn Politiker, welche z.B. in Deutschland nicht oder nicht mehr gebraucht werden (obsolet sind), werden nach Brüssel abgeschoben. Und genau diejenigen treiben dann dort Ihr unqualifiziertes Unwesen und das leider nicht immer zum Wohle des Volkes.