News 19.01.2005, 09:45 Uhr

Bundesrat schützt vor Missbrauch mit 09xx-Nummern

Ab dem 1. Februar tritt eine neue Verordnung in Kraft, die SMS-Spam und Gaunereien mit Mehrwertnummern vermindern soll.
Wie das Bakom (Bundesamt für Kommunikation) [1] mitteilt, verbessert der Bundesrat mit einer Verordnungsänderung den Konsumentenschutz im Fernmeldebereich. Sie gilt ab dem 1. Februar 2005. Ab dann können Fernmeldedienstanbieter den Zugang zu 08xx- und 09xx-Nummern sperren, wenn diese vom Betreiber missbraucht werden. Die Sperrung ist jedoch auf vier Tage beschränkt. Gleichzeitig muss sie dem Bakom gemeldet werden. Das Bundesamt leitet anschliessend ein Nummernwiderrufungsverfahren ein.
Die revidierte Verordnung sieht ebenfalls einen grösseren Schutz vor lästigem MMS- und SMS-Spam vor. Die Kurznummern für die Handy-Dienste werden neu direkt von den Fernmeldedienstanbietern zugeteilt und verwaltet. Gleichzeitig sind diese dazu verpflichtet, Missbräuche zu bekämpfen. Dazu zählt etwa, dass Kunden den Zugang zu kostenpflichtigen oder nur für Erwachsene bestimmte SMS-/MMS-Dienste sperren lassen können.
Neu müssen Nummerninhaber und Fernmeldedienstanbieter mit Sitz im Ausland über eine Schweizer Korrespondenzadresse verfügen. Dadurch ist es laut Bakom für Konsumenten einfacher, sich direkt bei den Verantwortlichen zu beschweren.



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