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23.04.2019, 10:48 Uhr
So schützen Sie Ihre Kinder vor Mobbing, Sexting und Grooming
Kinder und Jugendliche sind in sozialen Netzwerken und Gruppenchats vielerlei Gefahren ausgesetzt. So können Eltern problematische Situationen erkennen und entschärfen.
Cybermobbing ist ein grosses Problem, mit dem sich alle Eltern und Kinder befassen sollten. Die Statistiken sprechen eine deutliche Sprache:
- Jedes vierte Kind wird im Internet gemobbt.
- Von jedem dritten Kind kursieren Bilder oder Videos im Netz, obwohl es nicht zugestimmt hat.
- Jedes dritte Mädchen und jeder vierte Junge wurden im Internet bereits von einer fremden Person mit unerwünschten sexuellen Absichten angesprochen.
Diese Zahlen ermittelte die Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften mittels Befragung von 1200 Jugendlichen im Alter von 12 bis 19 Jahren im Rahmen der JAMES-Studie 2018. Sie bestätigen vor allem eines: Vor den Gefahren des Internet sind Kinder und Jugendliche nicht geschützt.
Solche Belästigungen gehen nicht spurlos an den Opfern vorbei: In einer breit angelegten Studie stellten Wissenschaftler des University College London fest, dass Jugendliche, die in sozialen Medien belästigt werden, auffällig häufig unter Schlafstörungen und Depressionen leiden. Besonders betroffen sind Jugendliche, die sehr viel Zeit in sozialen Medien verbringen (mehr als drei Stunden pro Tag), wobei die Symptome bei Mädchen doppelt so oft auftreten wie bei Knaben.
Entscheidend ist deshalb, dass Erwachsene heikle Situationen erkennen und entschärfen können. Weil Jugendliche nicht nur Opfer, sondern auch Täter sein können, beleuchtet dieser Artikel beide Seiten.
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Wie wird man zum Opfer?
Wie wird man zum Opfer?
In den sozialen Medien und in Gruppenchats kann jedes Kind zum Opfer werden. Dazu braucht es nicht einmal ein Smartphone zu besitzen: So wie hinter dem Rücken über Kolleginnen und Kollegen getuschelt wird, tratschen Jugendliche auch in geschlossenen und öffentlichen Netzwerken über ihre Opfer.
Verschärft wird das Problem durch die Möglichkeit, den Nachrichten Bilder und Videos anzufügen – unter Umständen auch bearbeitete und manipulierte – die das Opfer in einer diskreditierenden Pose zeigen.
Besonders entwürdigend wird die Situation, wenn private Bilder öffentlich gemacht und einem breiten (oder sogar weltweiten) Publikum zugänglich werden. Das kann durch unvorsichtiges Verhalten des Kindes genau so geschehen wie durch bewusste psychische Manipulation durch die Täterschaft.
Die Bandbreite der Bedrohungen ist gross und reicht von einfacher übler Nachrede bis zu handfester Erpressung. Die geläufigsten Gefahren sind:
- Cybergrooming: Von einer unbekannten Person mit unerwünschten sexuellen Absichten angesprochen werden.
- Cybermobbing: Beleidigung, Blossstellung oder Bedrohung durch mehrere Personen via Internet.
- Sexting: Private Nachrichten zu sexuellen Themen («Dirty Talk») oder Versand von erotischen Bildern des eigenen Körpers.
- Sextortion: Erpressung mit der Drohung, kompromittierende Bilder (z. B. Nacktaufnahmen) einer Person zur veröffentlichen.
Kinder, die in virtuellen Netzwerken gemobbt werden, vertrauen sich oft nicht sofort einer erwachsenen Person an. Ein Grund dafür kann sein, dass sie sich für ein Verhalten schämen, das zu dieser Situation geführt hat, etwa eine Aufnahme, die sie selbst gemacht haben und über deren Verbreitung sie die Kontrolle verloren haben.
Anzeichen erkennen
Auch wenn Sie keine konkreten Kenntnisse über die Verletzung der Integrität ihrer Kinder haben, gibt es Verhaltensweisen, die auf Probleme hindeuten. Experten nennen folgende Signale als klare Indizien für Cybermobbing und andere negative Erlebnisse im Netz. Achten Sie auf diese Punkte:
- Das Kind meldet sich ohne ersichtlichen Grund von einem oder mehreren sozialen Netzwerken ab.
- Das Kind will nicht mehr zur Schule gehen oder an einer regelmässigen Freizeitaktivität teilnehmen.
- Das Kind will sich nicht mehr mit seinen Freundinnen und Freunden treffen.
- Das Kind ist plötzlich auffallend still und in Gedanken versunken.
- Der Medienkonsum des Kindes verändert sich rasch und auffällig.
Wie helfen?
Wenn Sie befürchten, dass Ihr Nachwuchs negative Erfahrungen in sozialen Medien macht, müssen Sie aktiv das Gespräch suchen, ohne Vorwürfe zu machen. Sprechen Sie die möglichen Gefahren an und hören Sie zu. Helfen Sie Ihrem Kind, allfällige Täter zu sperren. Falls möglich, suchen Sie im Falle von Mobbing das Gespräch mit Beteiligten, bei strafbaren Handlungen nehmen Sie Kontakt zu einer Beratungsstelle oder den Behörden auf.
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Kinder als Täter
Kinder als Täter
Ihr Kind kann nicht nur Opfer, sondern auch Täter sein: Wenn Sie den Verdacht haben, dass es in Chats andere Kinder mobbt, mit dem Handy kompromittierende Fotos macht (auch ohne sie zu verbreiten), sollten Sie es unverzüglich darauf ansprechen.
Kindern und Jugendlichen ist oft nicht bewusst, dass sie mit ihrem Verhalten gegen Gesetze verstossen. Erpressung und Nötigung sind Strafbestände, die oft im Zusammenhang mit Cybermobbing zum Tragen kommen. Sie werden von der Polizei von Amtes wegen verfolgt und können ernsthafte Konsequenzen haben: Kinder sind in der Schweiz ab 10 Jahren strafmündig.
Selbst wenn ihr Kind nicht aktiv Straftaten begeht, kann es mit dem Gesetz in Konflikt kommen: So kann es etwa alleine durch das Weiterleiten von geschütztem oder pornografischen Material in einem Chat oder dem Abspielen von verbotenem Material vor Kollegen straffällig werden. So verzeichnete etwa die Zürcher Oberstaatsanwaltschaft einen drastischen Anstieg an Straftaten durch Jugendliche im digitalen Raum. Wie schnell sich ein Kind strafbar machen kann, illustrierte der Fall einer 12-Jährigen, die von sich Nacktbilder versendete. Sie machte sich der Verbreitung von Pornografie schuldig.
Oft kommen solche Fälle ans Tageslicht, wenn die Polizei im Laufe von Ermittlungen Smartphones sicherstellt und auswertet, was mitunter zu der Beschlagnahmung von Geräten im Umfeld eines Täters oder Opfers führen kann. Ihr Kind muss wissen, dass es alle Darstellungen von Gewalt und Nacktheit sofort von seinem Handy löschen und in keinem Fall weiterverbreiten oder herumzeigen sollte.
Fünf praktische Regeln
Kinder arbeiten in der Schule bereits ab der Primarstufe mit Computern und recherchieren im Internet. Es ist deshalb wenig sinnvoll, ihnen den Zugang zum Internet zu Hause zu verbieten. Besser ist es, für den Zugang klare Regeln zu definieren
1. Transparente Überwachung
Es gibt vielerlei Möglichkeiten, die Aktivitäten eines Kindes am Computer und im Internet zu überwachen. Dazu gehören Funktionen wie Zeit- und Altersbeschränkungen, die im Betriebssystem oder mit zusätzlicher Sicherheits-Software eingerichtet und überwacht werden können, wie auch aktive Beobachtung, was ihr Kind macht.
Wichtig ist: Machen Sie gegenüber Ihrem Kind transparent, wie Sie sein Verhalten überwachen. Es lernt so nämlich auch, dass es sich nicht in einem anonymen Raum bewegt, sondern bei jedem Klick Spuren hinterlässt.
2. Orte und Zeiten definieren
Kinder sollten sich bis zum Teenageralter nach Möglichkeit in der Nähe der Eltern befinden, wenn sie im Internet surfen (oder chatten). So könne Sie ihm jederzeit über die Schulter schauen und gegebenenfalls reagieren, wenn es auf problematische Inhalte stösst oder selbst Inhalte verbreiten möchte, die es in Schwierigkeiten bringen kann. Legen Sie fest, wie viel Zeit (pro Tag oder Woche) das Kind online verbringen darf. Ganz wichtig: Über Nacht sollte das Gerät – insbesondere das Smartphone – nicht im Kinderzimmer sein. In der Nacht eintreffende Nachrichten beeinträchtigen den Schlaf und führen zu Übermüdung.
3. Über alles reden
Sprechen Sie mit Ihrem Kind über seine Erlebnisse im Internet und in Chats und Foren. Kritisieren Sie das Kind nicht für allfällige Fehler, sondern versuchen Sie, diese ohne Vorwurf zu thematisieren, sodass das Kind sein Verhalten selbst kritisch hinterfragen kann. Oberstes Ziel soll sein, dass das Kind von sich aus zu Ihnen kommt, wenn es negative Erfahrungen macht.
4. Sofort reagieren
Wenn Sie Anzeichen sehen, dass ihr Kind Opfer (oder Täter) im Internet wird, müssen Sie sofort reagieren. Der erste Schritt ist ein klärendes Gespräch, zuallererst mit Ihrem Kind, dann mit anderen Beteiligten oder ihren Erziehungsberechtigten. Nehmen Sie Kontakt zu einer spezialisierten Beratungsstelle auf. Die Fachpersonen können Sie über das weitere Vorgehen beraten.
5. Vorbild sein
Halten Sie sich an die Regeln, die Sie Ihren Kindern auferlegen. Das betrifft sowohl die Konsumdauer wie auch den Ort des Konsums. Zeigen Sie Ihrem Kind, dass auch Sie den Alltag meistern, ohne ständig online zu sein.
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Sensibilisierung und wichtige Infos
Sensibilisierung
Je mehr Ihr Kind über seine Rechte informiert ist, desto besser kann es sich gegen ungebührliches Verhalten Dritter wehren. Und je mehr es über Datenschutz weiss, desto sicherer bewegt es sich im Internet.
Das Recht am eigenen Bild
Niemand darf ungefragt fotografiert werden, und niemand darf ohne konkrete Einwilligung ein Foto einer anderen Person im Internet verbreiten. Und: Selbst, wenn man ursprünglich die Einwilligung für die Verwendung eines Fotos erteilt hat, kann sie grundsätzlich später zurückgezogen werden. Das heisst: Ihr Kind muss nicht akzeptieren, dass Bilder von ihm in sozialen Netzwerken verbreitet werden und es kann auch von seinen Kolleginnen und Kollegen verlangen, dass sie von ihm gemachte Bilder wieder von ihren Geräten löschen.
Keine persönlichen Angaben
Sensibilisieren Sie ihr Kind drauf, so wenig persönliche Angaben wie möglich zu machen. Das fängt damit an, dass das Geburtsdatum nicht öffentlich ersichtlich und auch sonst nur die unbedingt nötigen Angaben im persönlichen Profil sichtbar sind. Bei Bedarf können Sie gemeinsam über die Suchfunktionen der sozialen Netzwerke und mit Suchmaschinen persönliche Angaben suchen und zusammentragen, sodass offensichtlich wird, wie viele Informationen auffindbar sind. Eine gute Gelegenheit, auch die Einstellungen der eigenen Profile zu überprüfen.
Geheim ist geheim – auch für Gspänli
Passwörter und andere Zugangsdaten sind geheim. Nur so kann verhindert werden, dass das eigene Profil von Fremden missbraucht wird. Das gilt auch für die beste Freundin und den besten Freund (und ja, das gilt auch für die Eltern). Für ein sicheres Passwort gilt:
- Es besteht aus Gross- und Kleinbuchstaben.
- Es beinhaltet Zahlen.
- Es besteht auch aus Sonderzeichen.
- Es beinhaltet keine Namen, kein Geburtsdatum, keine auf der Tastatur oder im Alphabet aufeinanderfolgenden Zeichen.
- Es wird nur für einen einzigen Dienst verwendet (es braucht also für jeden Dienst ein eigenes Passwort).
Freunde kennt man auch offline
Gute Freunde trifft man nicht nur online, sondern auch im wahren Leben. Man weiss, wo sie wohnen und kennt auch ihr Umfeld. Man trifft sie regelmässig und tauscht sich von Angesicht zu Angesicht aus. Diese Freundschaften kann man bedenkenlos auch in der virtuellen Welt pflegen, um in Kontakt zu bleiben.
Bösewichte verschleiern Identität
Im Internet kann sich jede Person eine falsche Identität geben. Männer werden zu Frauen, Erwachsene zu Kindern und umgekehrt. Aber es kommt noch schlimmer: Unbekannte können in sozialen Netzwerken vorgeben, gute Bekannte zu sein. Das kann nicht zuletzt passieren, wenn sich ein Täter Zugriff auf ein fremdes Social-Media-Profil verschafft hat und versucht, Geld zu erschleichen, Treffen zu vereinbaren oder an weitere persönliche Informationen zu kommen. Das zu erkennen ist schwierig. Auffällige sind Nuancen in der Sprache, der Wortwahl oder aber auch bei den Themen, die angesprochen werden.
Wichtige Infos
Eine der wichtigsten Anlaufstellen für Jugendliche und Kinder ist die Webseite der Pro Juventute. Auf dieser Webseite finden Jugendliche viele Informationen zu den angesprochenen Themen und können sich im Bedarfsfall über die Nummer 147 persönlich telefonisch beraten lassen.
Leicht verständliche Informationen zu den Gefahren im Internet gibt es auf der Webseite der Schweizerischen Kriminalprävention (SKPPSC). Beachten Sie insbesondere diese beiden Downloads:
- Für Kinder gibt es die Broschüre «Es war einmal… das Internet» (Download unter dem Link go.pctipp.ch/1849)
- Für Jugendliche ab 12 Jahren ist die Broschüre «My little Safebook» geeignet (Download unter go.pctipp.ch/1850)
Auch der Bund betreibt eine umfangreiche Plattform mit Informationen rund um Jugendliche und Gefahren der Onlinewelt: Unter jugendundmedien.ch gibt es konkrete Tipps und viele Informationen für Eltern und Jugendliche.
Für Schüler und Lehrpersonen gibt Armin Lüchinger auf der Website «Medien und Schule» (medienundschule.ch) viele Tipps. Neben Unterrichtsmaterialien finden Sie dort viele nützliche Anleitungen, weiterführende Links und Verhaltensregeln.
24.04.2019