News 25.05.2002, 01:00 Uhr

Ricardo.ch mit neuem Layout und Bug

Das grösste Schweizer Auktions-Haus Ricardo.ch hat seinen Web-Auftritt geändert und dem weltweiten Ricardo-Design angeglichen. Bei diesem Redesign passierte allerdings auch ein Fehler, welcher zu falschen Bietpreisen führen konnte.
[1][2]Das grösste Schweizer Internet-Auktions-Haus Ricardo.ch hat seinen Web-Auftritt geändert und dem weltweiten Ricardo-Design angeglichen. Für die Verkäufer ändert sich neben dem Layout die Preisstruktur und das Benutzerzentrum. Neu müssen für alle Versteigerten Waren nicht mehr als 100.- Kommission bezahlt werden - ausgenommen sind dabei Immobilien und Fahrzeuge. Daneben können Verkäufer auch säumige Bieter auf eine Black-List setzen. Dies soll gemäss Ricardo dazu führen, dass unseriöse Bieter keine Chance mehr haben. Alle Änderungen auf einen Blick erhalten Sie auf einer aufgeräumten Einführungsseite .
Bei diesem Redesign passierte allerdings auch ein Programmier-Fehler, welcher zu falschen Bietpreisen führen konnte. So war es bis am 24.5.02 um 16.40 Uhr möglich, die Mindest-Erhöhungen manuell zu umgehen. Auf einen Hinweis vom PCtip hat Ricardo sofort reagiert und hält in einem Kunden-E-Mail fest:
"Mit dem neuen Relaunch von ricardo.ch vom Donnerstag, 23. Mai 2002 hat sich mit der Umschaltung auf die Live-Umgebung ein Systemfehler eingeschlichen. Leider wurde bei sämtlich offenen Auktionen die neue automatische Regel bezüglich der Mindesterhöhung integriert. Wir entschuldigen uns für diesen Fehler sehr und möchten Ihnen nachfolgende Informationen dazu geben:
[...] Meine Auktion wurde erfolgreich geschlossen, muss ich mein Produkt verkaufen?
A) Wenn das erzielte Höchstgebot nicht den Startpreis plus Ihre anlässlich der Auktionseröffnung integrierte Mindesterhöhung erreicht, sind Sie nicht verpflichtet, dieses Produkt zu verkaufen. Senden Sie uns in diesem Fall ein Rückerstattungsantrag per e-mail und alle Gebühren werden Ihnen erlassen.
B) Wenn das erzielte Höchstgebot über dem Startpreis plus Ihre anlässlich der Auktionseröffnung integrierte Mindesterhöhung liegt, dann sind Sie verpflichtet, das Produkt zu diesem Preis zu verkaufen und es werden auch keine Gebühren rückerstattet. Der Grund liegt darin, dass Sie auch ohne diesem Systemfehler verpflichtet gewesen wären, Ihr Produkt zum Preis vom ersten Mindesterhöhungs-Gebot abzugeben. [...]"
Für weitere Fragen sollte man sich an den Ricardo-Kundendienst wenden.



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