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02.11.2001, 13:45 Uhr
Etappensieg für DVD-Crack «DeCSS»
Das kalifornische Berufungsgericht hat entschieden, dass Quellcode eine Form von Sprache ist, und somit das DVD-Entschlüsselungscode DeCSS aufgrund der Redefreiheit nicht vom Netz genommen werden darf.
Ende 1999 verklagte die "DVD Copy Control Association" (DVDCCA) und die Filmindustrie den Web-Entwickler Andrew Bunner und weitere Personen, welche den von zwei jugendlichen Norwegern entwickelten DVD-Crack "DeCSS" im Netz verfügbar machten. In einer ersten Entscheidung wurde festgelegt, dass der Code und Links dazu vom Netz genommen werden müssen. Dieses Urteil wurde nun am 1. November aufgehoben.
DVDs sind mit dem Kopierschutz "Content Scrambling System" (CSS) versehen, welcher verhindert, dass ein DVD-Film auf die Festplatte übertragen wird. DeCSS [1] hebelt diesen Schutz aus.
Die DVDCCA will natürlich die Verbreitung des Codes verhindern und beruft sich dabei auf das Geschäftsgeheimnis. Sollte sich in einem zweiten Verfahren ergeben, dass mit DeCSS tatsächlich das Geschäftsgeheimnis der betroffenen Firmen verletzt würde, kann die Entfernung des Codes und Links verlangt werden.
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