News 01.04.2003, 06:45 Uhr

Ab April gilts: E-Mail-Daten werden gespeichert

Die Verordnung zur Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs (VÜPF) verlangt von allen Schweizer Providern, dass sie ab dem 1. April den E-Mail-Verkehr ihrer Kunden aufzeichnen.
Die VÜPF [1] trat zwar bereits am 1. Januar 2002 in Kraft, räumte den Schweizer Internetanbietern jedoch eine Übergangsfrist ein. Diese endet am 1. April 2003. Ab dann sind die Provider verpflichtet, alle wichtigen E-Mail-Verkehrsdaten ihrer Kunden zu speichern und jeweils für sechs Monate aufzubewahren. Verlangt werden Angaben über:
1. Datum und Zeit des Mail-Versandes oder -Empfanges
2. Die Daten des Mail-Headers (siehe auch PCtip-Artikel "Mails auf dem Seziertisch" [2])
3. Die IP-Adresse [3] des Senders oder der sendenden bzw. empfangenden E-Mail-Einrichtung
Der Mail-Inhalt selbst bleibt von der Speicherung ausgenommen. Noch nicht realisiert ist Überwachung der allgemeinen Internetverbindungen. Sie soll laut VÜPF ab dem 1. April 2004 in Kraft treten und fordert von den Providern Kundeninformationen wie Verbindungsbeginn bzw. -ende, Login-Daten, Verbindungsart etc.
Das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) [4] sieht in der VÜPF und dem dazugehörigen BÜPF (Bundesgesetz betreffend die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs) [5] einen "Meilenstein" für die Strafjustiz. Die Daten der Provider könnten von den Behörden nur mittels richterlicher Verfügung angefordert werden und dazu sei ein konkreter Tatverdacht notwendig. Die verstärkte Überwachung diene somit nur einer besseren Strafverfolgung.
Weniger begeistert zeigen sich die Schweizer Provider. Laut Guido Honegger, Managing Director von Green.ch [6], bedeuten BÜPF und VÜPF für die Provider einen höheren Kosten- und Verwaltungsaufwand. So sei es etwa notwendig, riesige Mengen an Daten zu speichern. Ausserdem würden Gesetz und Verordnung Lücken und Grauzonen aufweisen. Firmen mit eigenen Mail-Servern blieben beispielsweise von der Überwachung ausgeschlossen. Ebenfalls unklar sei, was ein Provider in Fällen zu tun habe, in denen ein Kunde zwar einen Schweizer Provider für seinen Internetzugang nutze, den E-Mail-Verkehr aber über einen Dienst wie Hotmail abwickle.



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