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15.12.2006, 11:45 Uhr
Weiterer Test mit elektronischer Stimmabgabe
Der Kanton Neuenburg wird an der eidgenössischen Volksabstimmung vom 11. März 2007 ein weiteres Mal eine elektronische Abstimmung durchführen.
Nach dem sich das Neuenburger System zur elektronischen Stimmabgabe bereits an den Volksabstimmungen vom 25. September 2005, vom 27. November 2005 und vom 26. November 2006 bewährt hat, darf der Kanton am 11. März 2007 einen weiteren Testlauf durchführen. Der Bundesrat hat zudem die Erhöhung einer maximalen Teilnehmerschaft von 4000 auf 6000 Stimmberechtigte beschlossen.
Für die elektronische Stimmabgabe wird den ausgewählten Personen zusammen mit dem Stimmrechtsausweis ein Geheimcode zugestellt. Der Stimmrechtsausweis mit Informationsunterlagen ermöglicht den Zugriff auf das elektronische Abstimmungssystem. Anschliessend kann ein elektronischer Stimmzettel ausgefüllt werden. Durch die Eingabe des Geheimcodes wird die Stimme rechtskräftig übermittelt und in die elektronische Urne abgelegt.
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