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15.11.2018, 08:56 Uhr
Ständerat will Ausnahmen zur Netzneutralität ermöglichen
Bei der Internet-Übertragung sollen nicht alle Daten gleich behandelt werden müssen. Die vorberatende Ständeratskommission plädiert für eine Regelung, die Ausnahmen zulässt.
Ohne Gegenstimme beantragt die Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen des Ständerates (KVF) eine Regelung, welche den Anbietern des Zugangs zum Internet mehr Spielraum lässt, wie die Parlamentsdienste mitteilten. Diese sollen bei den Spezialdiensten die Angebote flexibel gestalten können, solange das die Qualität der Internetverbindung nicht verschlechtert.
Spezialdienste sind von Internetprovidern zusätzlich zum Internetanschluss angebotene Dienste, welche über dieselbe Leitung übertragen werden – beispielsweise die Sprachtelefonie über Mobilfunk der vierten Generation (VoLTE) und bestimmte Fernsehdienste (IPTV).
Ausnahmen auch in der EU
Mit einer flexiblen Regelung wolle sie alle Möglichkeiten für zukünftige technologische Entwicklungen offen lassen, hält die Kommission fest. Sie verweist auf die EU, wo ebenfalls Ausnahmen für Spezialdienste vorgesehen sind.
Der Nationalrat hatte sich in der Herbstsession oppositionslos dafür ausgesprochen, die Netzneutralität im Gesetz zu verankern. Der Bundesrat möchte lediglich Transparenz schaffen. So sollen die Anbieter darüber informieren müssen, wenn sie Informationen bei der Übertragung technisch oder wirtschaftlich unterschiedlich behandeln.
Zugang zur letzten Meile
Nun ist der Ständerat am Zug. Er wird das Geschäft in der Wintersession behandeln. Die Entscheide zu den übrigen Punkten hatte Kommission schon an früheren Sitzungen gefällt. In einem Kernpunkt folgte sie dem Nationalrat: Die Swisscom soll nicht verpflichtet werden, anderen Anbieterinnen Zugang zu Glasfaseranschlüssen zu gewähren. Die Pflicht soll weiterhin nur für Kupferleitungen gelten.
In einem anderen Punkt wich die Kommission vom Nationalrat ab. Dabei geht es um die Frage, wer die Kosten trägt, wenn weitere Anschlüsse als die vom Liegenschaftseigentümer gewählten installiert werden. Nach geltendem Recht müssen Liegenschaftseigentümer weitere Anschlüsse dulden, wenn Mieter sie verlangen und die Kosten übernehmen. Die KVF möchte dabei bleiben. Gemäss Bundesrat und Nationalrat sollen Liegenschaftseigentümer die Einrichtung weiterer Anschlüsse dulden müssen, wenn eine Fernmeldedienstanbieterin die Kosten übernimmt.
Kinderpornografie melden
Eine weitere Änderung betrifft den Umgang mit Kinderpornografie und anderen verbotenen pornografischen Inhalten. Im Entwurf des Bundesrates sind Zugriffssperren vorgesehen: Die Fernmeldedienstanbieterinnen sollen verbotene pornografische Inhalte unterdrücken, auf die sie das Bundesamt für Polizei hinweist.
Der Nationalrat beschloss, im Gesetz auch die Löschung solcher Inhalte vorzusehen. Die Ständeratskommission möchte ergänzen, dass die Anbieterinnen von Fernmeldediensten Verdachtsfälle mit verbotenem pornographischem Inhalt dem fedpol melden müssen.
Beim Replay TV brachte die KVF eine Präzisierung an. Diese soll sicherstellen, dass beim zeitversetzten Fernsehen Änderungen an den Programmen nur mit Zustimmung des Veranstalters vorgenommen werden dürfen.
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