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10.11.2010, 09:42 Uhr
Settop-Box: Es bleibt beim Zwang
Noch im März 2009 hatte sich die Kommission für die freie Wahl des Empfanggeräts für digitales Fernsehen ausgesprochen. Jetzt soll das entsprechende Bundesgesetz doch nicht geändert werden.
Die Cablecom war Paradebeispiel für den Settop-Boxen-Streit: Auch sie zwang ihre Kunden zur Miete der eigenen Settop-Box. Obwohl moderne Fernseher (HDTV) eine solche für den Empfang von digitalen Programmen gar nicht benötigen würden. Beschwerden über hohen Stromverbrauch, schlechte Bildqualität, fixe Senderzuteilung in Verbindung mit der Settop-Box häuften sich.
Im März 2009 dann die Hoffnung am Horizont: Die Nationalratskommission für Verkehr- und Fernmeldewesen entschied sich für eine freie Wahl des Empfanggeräts für digitales Fernsehen. Sie erwartete vom Bundesrat im Jahr 2011 ein Inkrafttreten der neuen Regelung, damit sich die Bürgerinnen und Bürger zwischen Settop-Box oder HDTV entscheiden können.
Heute will die Kommission davon nichts mehr wissen, beklagt die Schweizer Stiftung für Konsumentenschutz (SKS). Mit 10 zu 3 Stimmen wurde entschieden, nicht auf die Änderung des Bundesgesetzes über Radio und Fernsehen einzutreten. Damit vollzieht die Kommission eine überraschende Kehrtwende. Gemäss Medieninformation hätten die Kunden ohnehin bereits die Wahl zwischen verschiedenen Fernsehangeboten (Kabel, Antenne, Satelliten, Swisscom-TV oder Web-TV).
Auch über die Gründe beschwert sich die SKS. Es gäbe noch immer genug Kunden, die ihrem Kabelnetzbetreiber ausgeliefert sind.
Betroffene werden aufgerufen, ihren Unmut über den Entscheid der Kommission via Kontaktformular der SKS zu äussern.
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