Schweizer Strafverfolger setzten Staatstrojaner 2019 zwölf Mal ein

Mehr rückwirkende Überwachungsmassnahmen

Einen deutlichen Anstieg gab es im letzten Jahr bei den rückwirkenden Überwachungsmassnahmen, wie der Dienst ÜPF weiter mitteilt. Darunter fallen etwa Verbindungsnachweise oder Antennensuchläufe (Verbindungsnachweise auf einer bestimmten Mobilfunkzelle). Angeordnet wurden diese 6550 Mal (2018: 5225). Gemäss Mitteilung ist die Zunahme einerseits auf den vermehrten Einsatz von Antennensuchläufen zurückzuführen, andererseits auf die Technik. Am 18. März 2019 sei eine neue Systemkomponente eingeführt worden, mit der Antennensuchläufe nun statistisch feiner erfasst und ausgewiesen werden können. Dem Dienst ÜPF zufolge wurden solche in 27 Fällen angeordnet. Dabei analysierte man 1726 Mobilfunkzellen à je 2 Stunden – was einem Anstieg von 91 Prozent gegenüber 2018 entspricht.
Laut Auswertung sanken dagegen die Echtzeitüberwachungsmassnahmen, wie beispielsweise das Mithören von Telefonaten oder das Mitlesen von E-Mails. So hörten oder lasen Strafjustiz und Nachrichtendienst im vergangenen Jahr insgesamt 1429 Mal in Echtzeit mit. Insgesamt weist der Dienst ÜPF 8666 Einsätze in seiner Statistik zum Jahr 2019 aus (2018: 7558).
Wie dieser letztlich noch zu entnehmen ist, ordnen die Strafverfolgungsbehörden in etwa 1,5 Prozent aller Delikte eine Fernmeldeüberwachung an. Dabei werden diese in Relation zu der Gesamtzahl der Delikte gemäss polizeilicher Kriminalstatistik gesetzt (2019: 544'781).



Kommentare
Es sind keine Kommentare vorhanden.