Start in der Schweiz
10.06.2020, 13:30 Uhr
QR-Rechnung kommt Ende Juni
Am 30. Juni wird in der Schweiz die QR-Rechnung eingeführt. Sie soll das Bezahlen vereinfachen und die heutigen Einzahlungsscheine schrittweise ablösen.
Modernisierung im Zahlungsverkehr: Ab dem 30. Juni 2020 können in der Schweiz die ersten QR-Rechnungen an Empfängerinnen und Empfänger verschickt werden. Sie sollen danach schrittweise die heute eingesetzten Einzahlungsscheine ablösen.
Die neuen Rechnungen bestehen nach wie vor aus einem Zahlteil und einem Empfangsschein, die dank Perforation vom Rest der Rechnung abgetrennt werden können. Herzstück ist aber nun der «Swiss QR Code», der in der Mitte des Zahlteils aufgedruckt ist. Dieser enthält sämtliche Informationen, die auf der Rechnung auch in Textinformation ersichtlich sind, wie die Zahlungsdienstleisterin SIX mitteilt.
Dem Unternehmen zufolge haben Empfängerinnen und Empfänger verschiedene Möglichkeiten, eine QR-Rechnung zu bezahlen:
- Via E-Banking: Dabei muss man die E-Banking-Applikation öffnen und den «Swiss QR Code» mit dem QR-Reader oder mit der integrierten Kamera einscannen. Mit einem Klick könne die Zahlung danach ausgelöst werden. Das Eintippen der Zahlungsinformationen sei bei der QR-Rechnung weiterhin möglich, schreibt SIX.
- Via Mobile Banking: Hier kommt die Mobile-Banking-App auf dem Smartphone zum Zuge. Mit der integrierten QR-Reader-Funktion wird der «Swiss QR Code» eingescannt und die Zahlung dann per Fingertipp ausgelöst.
- Per Post: Gemäss SIX funktioniert die QR-Rechnung auch wie ein Einzahlungsschein. Sie kann also auch am Postschalter und Einzahlautomaten bezahlt oder per Zahlungsauftrag im Couvert an die Bank versandt werden.
- Unternehmen können die QR-Rechnung laut Communiqué auch mit einer Business-Software bezahlen.
Einheitliches Format
SIX verspricht sich von der neuen QR-Rechnung ein schnelleres und effizienteres Bezahlen. Das Unternehmen hebt zudem hervor, dass es mit dieser künftig nur noch einen Beleg gibt, statt wie bisher sieben verschiedene Einzahlungsscheine. Für Unternehmen soll der Rechnungsstellungsprozess dank der Umstellung insgesamt «schneller, effizienter und mittelfristig kostengünstiger» werden. Als Gründe dafür werden strukturierte Zahlungsinformationen, weniger manueller Aufwand, eine sinkende Fehleranfälligkeit und ein vereinfachtes Debitorenmanagement genannt.
Nicht zuletzt können QR-Rechnungen auch selbst, auf weissem, perforiertem Papier gedruckt werden. «In der Summe bringt die QR-Rechnung damit allen Marktteilnehmern sowie der gesamten Schweizer Volkswirtschaft Vorteile und leistet einen Beitrag im Rahmen der Digitalisierungsstrategie der Schweiz», schreibt die SIX.
Mögliche Änderungen bei Hard- und Software
Pünktlich zum 30. Juni 2020 sollen die Schweizer Banken nun ihre Mobile-Banking- und E-Banking-Lösungen für die Bezahlung der neuen QR-Rechnung anpassen. Gemäss SIX müssen Konsumentinnen und Konsumenten aber nichts unternehmen. Unternehmen mit Hard- und Software-Lösungen müssten jedoch Anpassungen bei der Kreditoren- und Zahlungssoftware sowie bei Lesegeräten und Scanning-Plattformen vornehmen, damit sie QR-Rechnungen empfangen und bezahlen können, heisst es.
Insgesamt soll die Nutzung der QR-Rechnung vorläufig noch nicht zur Pflicht werden. Sie könne parallel zu den heutigen Einzahlungsscheinen verwendet werden, schreibt die Zahlungsdienstleisterin schliesslich. «Die heutigen Einzahlungsscheine sind seit Jahrzehnten in Gebrauch. Wenn ein solches Schweizer ‹Kulturgut› abgelöst wird, tun dies die Akteure des Schweizer Finanzplatzes mit dem nötigen Respekt und der gebotenen Vorsicht. Wir nehmen den Konsumenten nichts weg, sondern stellen ihnen die QR-Rechnung als zusätzliche Zahlungsmöglichkeit zur Verfügung. Sie haben ab 30. Juni 2020 die Chance, digital zu bezahlen, wenn sie dies möchten», wird Patrick Graf, Verwaltungsratspräsident von SIX Interbank Clearing, in der Mitteilung zitiert.
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