News 20.12.2018, 07:20 Uhr

Bundesrat will E-Voting zulassen

Der Bundesrat möchte E-Voting im ordentlichen Betrieb zulassen. Er hat heute Mittwoch diesbezüglich die Vernehmlassung eröffnet.
Die Versuchsphase zur elektronischen Stimmabgabe läuft seit 2004. Trotz weit verbreiteter Skepsis will der Bundesrat das E-Voting nun im ordentlichen Betrieb zulassen. Er hat am Mittwoch die Vernehmlassung dazu eröffnet.
Damit soll E-Voting neben der Stimmabgabe an der Urne und der brieflichen Stimmabgabe zugelassen werden. Die wichtigsten Grundsätze für ein vertrauenswürdiges elektronisches Stimmverfahren will der Bundesrat im Bundesgesetz über die politischen Rechte regeln.
Dazu gehört die vollständige Verifizierbarkeit des elektronischen Wahl- und Abstimmungsprozesses unter Wahrung des Stimmgeheimnisses. Vollständige Verifizierbarkeit bedeutet, dass systematische Fehlfunktionen infolge von Softwarefehlern, menschlichen Fehlleistungen oder Manipulationsversuchen von der Stimmabgabe bis hin zur Ergebnisermittlung dank unabhängiger Mittel erkannt werden können.

Nachvollziehbares Ergebnis

Die Stimmberechtigten müssen zuverlässig nachvollziehen können, dass die Stimme gemäss ihrem Willen übertragen und registriert wurde. Das wird aktuell mit individuellen Prüfcodes sichergestellt, die per Post zugestellt werden. Anhand von kryptografischen Beweisen muss nachweisbar sein, dass alle gültig registrierten Stimmen korrekt im Ergebnis berücksichtigt wurden.
Eine weitere Anforderung ist die Transparenz des Systems für die elektronische Stimmabgabe und der betrieblichen Abläufe, insbesondere die Offenlegung des Quellcodes. Die Kantone, die die elektronische Stimmabgabe ermöglichen wollen, brauchen eine Bewilligung des Bundesrats.
Dafür müssen das System und der Betrieb zertifiziert sein. Die Kantone werden verpflichtet, die Risiken im Zusammenhang mit E-Voting laufend zu beurteilen. Ausserdem müssen möglichst auch Stimmberechtigte mit einer Behinderung ihre Stimme selbstständig abgeben können.
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Post in den Startlöchern

Post in den Startlöchern

Derzeit wird E-Voting in zehn Kantonen angeboten, in fünf davon sind nur Auslandschweizer Stimmberechtigte zugelassen. Weitere Kantone wollen die elektronische Stimmabgabe in den kommenden Monaten oder Jahren einführen. Im Juni 2018 war eine Expertengruppe zum Schluss gekommen, dass E-Voting mit vollständig verifizierbaren Systemen sicher und vertrauenswürdig angeboten werden kann. Die Post will demnächst ein solches System zur Verfügung stellen. Nach der Einstellung des Genfer Abstimmungsportals Ende November ist die Post der einzige Anbieter.
Der Bundesrat begründet die definitive Einführung von E-Voting in erster Linie mit der Digitalisierung. Wenn stets mehr Tätigkeiten elektronisch abgewickelt würden, müssten auch die Interaktionen mit staatlichen Stellen entsprechend ausgestaltet werden, schreibt er im Bericht zum Vorentwurf. E-Voting trage damit den gesellschaftlichen Entwicklungen Rechnung. Der Bundesrat geht davon aus, dass es Jahre oder gar Jahrzehnte dauert, bis alle Stimmberechtigten elektronisch stimmen und wählen können.
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Druck der Hacker

Druck der Hacker

Vor der Einführung des E-Voting als dritter ordentlicher Stimmkanal warten noch zahlreiche politische Hürden. Die Skepsis ist weit verbreitet. Zu den treibenden Kräften bei den Gegnern gehören die Nationalräte und IT-Experten Franz Grüter (SVP/LU) und Balthasar Glättli (Grüne/ZH). Sie spannen mit dem Chaos Computer Club, Jungparteien und anderen Gruppierungen zusammen, die E-Voting als Risiko für die Demokratie sehen.
Die Gegner sind sich einig, dass jedes elektronische Abstimmungssystem verwundbar ist. Der Chaos Computer Club hatte Anfang November eine Sicherheitslücke im Genfer E-Voting-System aufgedeckt. Ebenso bedrohlich ist es nach Ansicht der Gegner, wenn der Anschein erweckt wird, dass bei einem Urnengang nicht alles mit rechten Dinge zugegangen sein könnte.
Der Text einer Initiative für ein mindestens fünfjähriges Moratorium ist formuliert, die Initiative ist aber noch nicht lanciert worden. Das Volk entscheidet wahrscheinlich ohnehin: Gegen eine Gesetzesänderung kann das Referendum ergriffen werden. Auch über die Einführung von E-Voting in den Kantonen könnten die Stimmberechtigten entscheiden.



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