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07.06.2001, 07:30 Uhr
Bundesrat schützt Angebots- und Meinungsvielfalt
Schlappe für die Teleclub AG: Der Bundesrat verlangt bei der Einführung des digitalen Fernsehens eine offene Schnittstelle bei den Umwandlungsgeräten.
Wer digitales Fernsehen haben will, braucht ein Umwandlungsgerät, das die digitalen Signale in analoge Signale für den Fernseher umwandelt. Der Teleclub wollte dafür die so genannte "d-Box" einsetzten. Das Problem: die "d-Box" kann nur Programme entschlüsseln, welche denselben Verschlüsselungscode verwenden wie die deutsche Kirch-Gruppe.
Das Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) sah dadurch die Meinungs- und Angebotsvielfalt gefährdet und verlangte ein Umwandlungsgerät mit offener Schnittstelle, das auch den Empfang von digitalen Programmen mit anderem Verschlüsselungscode ermöglicht. Die vom Teleclub eingereichte Beschwerde gegen diese Auflage ist nun vom Bundesrat abgelehnt worden. Er will damit erreichen, dass der Wettbewerb gewährleistet bleibt.
Autor(in)
Beat
Rüdt
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