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17.03.2014, 16:39 Uhr
BÜPF: viermal mehr Überwachung seit 1999
Die Digitale Gesellschaft veröffentlicht eine Statistik zu den Aktivitäten des Post- und Fernmeldeverkehrs (ÜPF). Der Bericht zeigt eine stete Zunahme der Überwachungsaufträge. Die Deliktschwere, nach welcher Daten ausgewertet werten, bereitet dem politischen Verein Kopfschmerzen.
Der Bundesrat ist der Ansicht, die Strafverfolgungsbehörden bräuchten gleich lange Spiesse wie Kriminelle im Internet. Der grosse technologische Fortschritt der letzten Jahre habe neue Möglichkeiten bei der Ausübung von Straftaaten ermöglicht.
Gegner der anstehenden Revision zur Vorratsdatenspeicherung sind vorwiegend Vertreter der IT-Branche (wie die Swico) und der Verein Digitale Gesellschaft.
Für Kritiker der Revision des Post- und Fernmeldeverkehrs (BÜPF) dürfte es schwierig werden, sich durchzusetzen. Nebst der Verlängerung der Datenspeicherung soll eine Zustimmung zum Einsatz von Staatstrojanern folgen.
Diverse Statistiken vom Bund
Die Digitale Gesellschaft fordert die Sistierung der Vorratsdatenspeicherung. Mit einem veröffentlichten Bericht (PDF) will sie in Hinblick auf die Fortsetzung der BÜPF-Beratung sämtliche Überwachungsaktivitäten der letzten Jahre beleuchten.
Bei den Quellen beruft sich die Digitale Gesellschaft auf statistische Daten des Post- und Fernmeldeverkehrs, des Bundesamtes für Statistk, auf eine GSM-Weltkarte (GSMmap) und auf Gesetzestexte.
Aus Sicht der Digitalen Gesellschaft zeigt der Rückblick einen steten Anstieg der Überwachungsmassnahmen. Aufzeigen will die Statistik auch die Gewichtung der Datenerhebung nach Deliktart.
Viermal mehr Überwachung seit 1999
Nebst einer Zusammenfassung zu allen Überwachungskriterien im E-Mail-, Skype- und Telefonverkehr zeigt eine Grafik einen markanten Anstieg aller Überwachungsaktivitäten. So waren es 1999 etwa 4000 Überwachungsaufträge, 2013 zeigt die Grafiksäule bereits in den 16'000er-Bereich.
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Deliktarten und Deliktgruppen
Kantonale Unterschiede bei Deliktarten
Geht es nach Häufigkeit von Delikten, so sind es primär Deliktfälle im Zusammenhang mit Drogenhandel und Diebstahl, für welche gesamthaft etwa 7277 Fälle oder 45,4 Prozent Daten ausgewertet wurden. Auffällig sind die kantonalen Unterschiede:
Während in Deutschschweizer Kantonen (wie im AG, BL, BS) vor allem Daten zu Vermögensdelikten untersucht werden, sind es gemäss dem Bericht, abgesehen von Bern, St. Gallen und Solothurn, in Westschweizer Kantonen eher Drogendelikte, die zu Untersuchungen von Daten führen.
Delikte wie Pädokriminalität im einstelligen Prozentbereich
Den häufigen Deliktgruppierungen stellt der Bericht im darauf folgenden Kapitel oft genannte Deliktgruppen vom Justiz- und Polizei-Departement gegenüber. Nach Analyse der Folgeseiten würden sich Untersuchungen im Zusammenhang mit Pädokriminalität, Menschenhandel und Terrorismus nur im einstelligen Prozent belaufen. Allerdings wird das Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) im Bericht eher wenig herbeizitiert.
Standpunkterklärung
Am Mittwoch, am 19. März 2014, wird der Ständerat erneut über das BÜPF beraten (die Sitzung wurde aus zeitlichen Gründen vertagt) und unter anderem diskutieren, ob künftig Staatstrojaner eingesetzt werden dürfen.
Mit der veröffentlichten Statistik, dem Swiss Lawful Intercept Report 201, will die Digitale Gesellschaft eigentlich nur ihren Standpunkt erneut verdeutlichen: Sie lehnt den Entwurf zum BÜPF als Ganzes ab.
Autor(in)
Simon
Gröflin
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