News 16.06.2014, 13:10 Uhr

Wie das Google-, Microsoft- und Facebook-Konto nach einem Todesfall gelöscht wird

Ein Angehöriger stirbt und mit ihm oft auch seine Passwörter. Wir zeigen, was Google, Microsoft und Facebook für die Hinterbliebenen anbieten.
Mit neuen Technologien stellen sich auch neue Fragen. So zum Beispiel: Was geschieht mit meinen Daten nach meinem Tod? Kann man als Angehöriger einer verstorbenen Person Zugang zu deren Daten erhalten? Google, Microsoft und Facebook bieten verschiedene Möglichkeiten an, was mit den Daten Verstorbener passieren soll.
Nicht jeder möchte nach seinem Tod dem Internet erhalten bleiben

Google

Als einziger Anbieter gibt es bei Google die Möglichkeit vorzusorgen. Dafür wurde der Dienst Inactive Account Manager eingerichtet. Mit diesem kann jeder Nutzer eines Google-Kontos angeben, was bei längerer Inaktivität mit seinen Daten passieren soll. Die Inaktivität beschränkt sich dabei nicht nur auf einen möglichen Todesfall, sondern auf Inaktivität im Allgemeinen.
Inactive Account Manager lässt sich auf eine bestimmte Dauer zwischen 3 und 18 Monaten einstellen. Wird beispielsweise 3 Monate gewählt, erhält der Kontobesitzer nach 2 Monaten Inaktivität eine SMS und eine E-Mail, die ihn darauf aufmerksam macht.
Googles Inactive Account Manager verwaltet Ihre Daten bei Inaktivität
Nach 3 Monaten Inaktivität werden bis zu 10 Kontakte informiert. Bei Bedarf können die Daten mit den Kontakten geteilt werden. Dabei kann für jeden Kontakt eingestellt werden, auf welche Dienste er zugreifen darf. Optional dazu kann auch das gesamte Konto gelöscht werden. Für Gmail gibt es zudem die Option, eine spezielle Auto-Antwort für den Inaktivitätsfall einzurichten.
Ist für die verstorbene Person kein Inactive Account Manager eingerichtet, können sich Verbliebene direkt an Google wenden, um Zugriff auf die Daten zu bekommen. Google benötigt dafür Name und Adresse, eine Kopie eines Personalausweises, den Kontonamen der verstorbenen Person, eine Todesurkunde inklusive notariell beglaubigter, englischer Übersetzung sowie eine E-Mail von der verstorbenen Person. Diese Dokumente können per Mail oder Fax an Google gesendet werden.

Microsoft

Bei Microsoft können Sie Ihr digitales Testament nicht selbst schreiben. Es gibt jedoch Möglichkeiten, wie Hinterbliebene auf die Daten einer verstorbenen Person zugreifen können. Hier kommt der «Next of Kin»-Prozess zum Einsatz. Dabei kann das Nutzerkonto zwar nicht weitervererbt werden, jedoch die aktuellen Daten von Mail und OneDrive per DVD an Erbberechtigte verschickt werden.
Um eine DVD mit den Daten der verstorbenen Person versenden zu können, benötigt Microsoft eine E-Mail mit einer Adresse sowie dem vollständigen Namen und Kontonamen der betroffenen Person. Je nach Region benötigt Microsoft zusätzliche Dokumente wie Todesurkunden oder andere offizielle Dokumente.

Facebook

Bei Facebook wird die Angelegenheit noch etwas komplizierter. Hier geht es weniger um Daten wie Mails oder Cloudspeicher, sondern mehr um das Profil der verstorbenen Person. Dieses kann entweder in einen Gedenkzustand versetzt oder komplett gelöscht werden.
Wird das Profil in den Gedenkzustand versetzt, bleibt es nach wie zuvor online, jedoch mit Einschränkungen. So wird die Kontrolle des Kontos nicht übertragen, sondern jeglicher Zugriff gesperrt. Das Konto bleibt also so, wie es die verstorbene Person hinterlassen hat. Das gilt auch für die Privatsphäreeinstellungen aller Beiträge. Ein Konto im Gedenkzustand wird zudem nicht mehr für personalisierte Werbung verwendet oder für öffentliche Anzeigen wie Geburtstage oder Personen, die man kennen könnte, eingeblendet.
Auf Wunsch kann zudem ein «Look Back»-Video angefertigt werden. Dieses wurde von Facebook anlässlich seines zehnjährigen Jubiläums eingeführt. Im Todesfall kann ein solches, persönliches Video angefragt werden. Es zeigt Bilder und Beiträge der Person, unterlegt mit Musik.
Wie bereits bei Microsoft muss auch bei Facebook ein Beweis erbracht werden, dass die betroffene Person tatsächlich verstorben ist. Bei Facebook reicht ein Link zu einer Todesanzeige sowie das Ausfüllen eines Formulars. Soll das Konto komplett gelöscht werden, benötigt man zudem eine Geburtsurkunde oder eine Todesurkunde.



Kommentare
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LapTec
17.06.2014
Ja das ist schon sehr interessant und ich finde es auch gut das die großen Seiten sich darüber schon Gedanken gemacht haben. Aber was ist mit den restlichen Millionen Seiten wo man sich im laufe des Lebens angemeldet hat? Was passiert mit den Abo´s die man im Netz abschließt ... ich glaube da gibt es noch hohen Nachholbedarf ;-)