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25.10.2012, 07:40 Uhr
PSN-Hack: Sony kann nicht belangt werden
Ein Gericht hat Sony bescheinigt, dass das Unternehmen nicht für den PSN-Hack zur Rechenschaft gezogen werden kann, bei dem Millionen Nutzerdaten entwendet wurden.
In einer in den USA eingereichten Sammelklage sollte Sony die Hauptschuld an dem im April 2011 durch Hacker erfolgten Angriff angelastet werden, bei dem über 100 Millionen Kundendaten gestohlen wurden. Nun hat ein Bundesrichter jedoch einen grossen Teil der Klagepunkte abgewiesen.
Die in der Sammelklage vorgebrachte Anschuldigung der Fahrlässigkeit, die mit Unterlassungs- und Schadensersatzforderungen bestraft werden sollte, wurde durch den Richter entkräftet. Ein Versprechen der absoluten Sicherheit hätte es nicht gegeben. Ein derartiger Hinweis auf ein mit der Datenübertragung verbundenes Risiko wäre in den Nutzungsbedingungen zu finden gewesen. Da der PSN-Dienst ausserdem kostenlos sei, sei auch die Anschuldigung der Bereicherung nicht haltbar. Ganz vom Tisch ist die Sammelklage damit jedoch noch immer nicht. Der Gegenpartei steht es frei, ihren Schriftsatz in mehreren Punkten nachzubessern.
Der im April 2011 erfolgte Angriff auf den Spieledienst PlayStation Network verschaffte Hackern Zugriff auf über 100 Millionen Nutzerdaten. Ob sich darunter auch Kreditkarteninformationen befunden haben, konnte nie abschliessend geklärt werden.
Der im April 2011 erfolgte Angriff auf den Spieledienst PlayStation Network verschaffte Hackern Zugriff auf über 100 Millionen Nutzerdaten. Ob sich darunter auch Kreditkarteninformationen befunden haben, konnte nie abschliessend geklärt werden.
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