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18.03.2010, 11:28 Uhr
Microsoft sammelt Schülerdaten
Die Schweizerische Fachstelle für Informationstechnologien im Bildungswesen empfiehlt, auf Microsoft-Produkte zu verzichten - aus Datenschutzgründen.
Das auf Schulen ausgerichtete Microsoft-Angebot «Live@edu» hätte besonders in Bezug auf Datenschutz und Lieferanten-Abhängigkeiten Nachteile, heisst es. Zu diesem Schluss kommt die Schweizerische Fachstelle für Informationstechnologien im Bildungswesen, educa.SFIB.
Besonders übel sei die vertraglich festgehaltene Schüler-datenspeicherung:
«Zustimmungserklärung: Mit der Zustimmungserklärung wird Microsoft ausdrücklich ermächtigt, persönliche Schülerdaten ('Name, E-Mail-Adresse, Telefonnummer, Postanschrift usw.') auf Vorrat zu sammeln, zu benutzen und bekannt zu machen und selbst nach einer allfälligen Kündigung des Vertrags durch die Schule diese Schülerdaten auf individueller Basis weiter zu bewirtschaften. Diese Bestimmungen verstossen klar gegen das Datenschutzgesetz. Microsoft wird dazu ermächtigt, Schülerdaten ins Ausland zu transferieren, wo die Daten 'gespeichert und weiterverarbeitet werden' dürfen. Damit tritt die Schule die Kontrolle über ihre Schülerdaten an Microsoft ab, was in klarem Widerspruch zur Datenschutzgesetzgebung steht. Die Daten werden von der externen Firma 'Helliwood' erhoben, gespeichert und dann an Microsoft weiter geleitet. Über die weitere Verwendung (oder Vernichtung) von Daten, die von Helliwood 'gespeichert' werden, gibt die Vertraulichkeitserklärung keine Auskunft.»
«Zustimmungserklärung: Mit der Zustimmungserklärung wird Microsoft ausdrücklich ermächtigt, persönliche Schülerdaten ('Name, E-Mail-Adresse, Telefonnummer, Postanschrift usw.') auf Vorrat zu sammeln, zu benutzen und bekannt zu machen und selbst nach einer allfälligen Kündigung des Vertrags durch die Schule diese Schülerdaten auf individueller Basis weiter zu bewirtschaften. Diese Bestimmungen verstossen klar gegen das Datenschutzgesetz. Microsoft wird dazu ermächtigt, Schülerdaten ins Ausland zu transferieren, wo die Daten 'gespeichert und weiterverarbeitet werden' dürfen. Damit tritt die Schule die Kontrolle über ihre Schülerdaten an Microsoft ab, was in klarem Widerspruch zur Datenschutzgesetzgebung steht. Die Daten werden von der externen Firma 'Helliwood' erhoben, gespeichert und dann an Microsoft weiter geleitet. Über die weitere Verwendung (oder Vernichtung) von Daten, die von Helliwood 'gespeichert' werden, gibt die Vertraulichkeitserklärung keine Auskunft.»
Aus diesem Grund empfiehlt die Fachstelle allen Entscheidungstragenden in IT- und ICT-Fragen an Schulen, auf den Erwerb oder die Erneuerung von Lizenzen für Produkte von Microsoft im Rahmen eines School Agreements zu verzichten und schrittweise auf schlanke IT-Infrastrukturen und freie Software zu setzen. Als Alternative wird der auf Linux basiernde USB-Lernstick genannt.
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