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12.11.2013, 10:47 Uhr
Billag: Zattoo muss Bakom Auskunft geben
Im Kampf gegen Gebührenverweigerer gehen Bakom und Billag mit teilweise drastischen Mitteln vor. Online-TV-Dienste wie Zattoo können zur Datenfreigabe gezwungen werden.
Im Vergleich zu 2010 hat das Bundesamt für Kommunikation (Bakom) eine Zunahme der Verwaltungsverfahren gegen Schwarzseher von über 50 Prozent vermeldet. 2012 wurden über 2800 Fälle von nicht zahlenden Gebührenpflichtigen verarbeitet, berichtet der Tages-Anzeiger. Das liegt laut Bakom zu grossen Teilen an dem aggressiveren Vorgehen der Inkasso-Firma Billag. Diese hat besonders seit 2012 mit einem stabilen Bestand von vier Agenten im Kanton Tessin alleine für eine starke Zunahme der Verfahren geführt.
Ein weiterer Grund für die Zunahme ist laut dem Bakom die weitere Verbreitung von digitalen TV-Abonnementen. Nutzer eines kostenpflichtigen Abonnements von Zattoo oder Wilmaa sind automatisch gebührenpflichtig. Dabei kann das Bakom die TV-Betreiber dazu zwingen, Kundendaten freizugeben. Die TV-Dienste müssen gegenüber dem Bakom über die Vertragsverhältnisse mit Kunden Auskunft geben. Das Bakom kann so sicherstellen, dass der Nutzer wirklich gebührenpflichtig ist. Dafür muss ein Zattoo-Nutzer übrigens nicht einmal SRG-Programme ansehen. Ein Abonnement reicht zur Gebührenpflicht. Bei Smartphone-Nutzern ist sogar die Installation der App ausreichend.
Vorgehen von Billag und Bakom
Ein Fallbeispiel aus dem Tages-Anzeiger zeigt das Vorgehen von Billag und Bakom im Detail auf. Ein Zürcher Mann meldete 2011 sein Radio ab und zahlte ab dort keine Gebühren mehr. Bei einer Kontrolle der Billag sah der Agent zwei Flachbildschirme. Der Zürcher bestätigte zudem, einen PC und ein Smartphone zu besitzen. Die Billag erstattete daraufhin beim Bakom Anzeige gegen den Mann. Das Bakom prüfte zuerst, ob der Mann ein Auto besitze, in dem er möglicherweise Radio gehört haben könnte.
Das war jedoch nicht der Fall, worauf das Bakom selbst eine zusätzliche Kontrolle durchführte. Als dieser das Zahlen der Gebühren weiter verweigerte, verlangte das Bakom mittels Verfügung Informationen aller Digital-TV-Anbieter. Der Mann verfügte tatsächlich über ein Digital-TV-Abo. Aus diesem Grund führte das Bakom eine Hausdurchsuchung durch um zu prüfen, wie der Mann seine Geräte nutzt. Das Bakom drang mit mehreren Beamten in die Wohnung des Mannes ein und fotografierte Internetfähige Geräte, darunter zwei Smartphones und mehrere Computer.
Das Bakom hatte sich die Durchsuchungserlaubnis selbst erteilt. Durchsuchungen werden nur selten durchgeführt: 2012 waren es gerade einmal 3 Fälle. Einen gerichtlichen Beschluss braucht es dazu nicht. Der Bakom-Direktor kann eine Durchsuchung mit seiner Unterschrift anordnen.
Pauschalgebühren und Widerstand
Mit dem neuen Radio- und Fernsehgesetz soll das Eintreiben der Billag vereinfacht werden. Künftig soll jeder Haushalt pauschal 200 Franken zahlen, statt der heute über 450 Franken für alle Haushalte mit Empfangsgeräten. Die Erhebung der Empfangsgeräte sei mit modernen Geräten wie Tablets und Smartphones zu kompliziert, so die Begründung des Bundesrats.
Gegen die Pauschale gibt es bereits Widerstand, berichtete die Südostschweiz. Aber nicht etwa zu Gunsten des alten Systems, sondern von einem anderen Ansatz. Die Initiative «Radio und Fernsehen – ohne Billag» wurde von der Bundeskanzlei überprüft und für korrekt befunden. Die Initianten wollen, dass der Bund generell keine Empfangsgebühren erhebt. Dies soll in der Bundesverfassung verankert werden. Radio und Fernsehen sollen sich selbst finanzieren, was auch die Gleichstellung der Medienunternehmen fördern soll. Unterstützt wird die Initiative von der Organisation Solidarische Schweiz (SOS), die bereits einmal eine Initiative zur Abschaffung der Radio- und TV-Gebühren lanciert hatten. Die damalige Initiative wurde jedoch aufgegeben.
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