PDFs unterschreiben

Tipp: Office-Dateien ins PDF-Format umwandeln

Meist werden Sie Ihre Dokumente zunächst mit Programmen wie Microsoft Word oder LibreOffice Writer erzeugen und bearbeiten. Das Umwandeln ins PDF-Format geht mit diesen glücklicherweise ganz einfach. Sowohl Windows 10 als auch 11 enthalten bereits einen virtuellen Druckertreiber, mit dem Sie eigene PDF-Dateien erzeugen.
Bild 7: Mit dem PDF-Druckertreiber von Microsoft erzeugen Sie PDF-Dokumente
Quelle: PCtipp.ch
Öffnen Sie dazu Ihr Dokument und drücken Sie die Tasten Ctrl+P, um den Druck­dialog aufzurufen. Beim Eintrag Ziel wählen Sie Microsoft Print to PDF aus, Bild 7.
Bestätigen Sie mit einem Klick auf Drucken. Der Dialog Druckausgabe speichern unter öffnet sich. Geben Sie den gewünschten Namen für Ihre PDF-Datei ein und wählen Sie einen Speicherort aus.
Bestätigen Sie zuletzt mit einem Klick auf Speichern. Anschliessend öffnen Sie das neue PDF-Dokument mit dem Acrobat Reader und unterschreiben es dort wie beschrieben elektronisch.

Andreas Fischer
Autor(in) Andreas Fischer



Kommentare
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mvn
vor 1 Tag
Wie steht es mit dem Thema Fälschungs-Sicherheit? So kann doch jeder meine persönliche Unterschrift kopieren und weiter verwenden???

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Bruno Schmidli
vor 22 Stunden
Da schliesse ich mich der Frage in Bezug der Fälschungssicherheit an!! Danke fürs Feedback

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Klaus Zellweger
vor 22 Stunden
Wie steht es mit dem Thema Fälschungs-Sicherheit? So kann doch jeder meine persönliche Unterschrift kopieren und weiter verwenden??? Theoretisch ja. Aber dann reden wir von Urkundenfälschung – und die ist weit weg von einem Kavaliersdelikt. Jemand könnte ja auch von einem beliebigen Vertrag oder einer Quittung die Unterschrift einer anderen Person einscannen und in einem genauso beliebigen PDF einsetzen. Urkundenfälschung eben. So oder so wird die Echtheit der Unterschrift im richtigen Leben erst dann ein Thema, wenn eine Partei vor Gericht zieht und die Echtheit anzweifelt. Das kommt vermutlich auch nicht so häufig vor. Um ein PDF hingegen wasserdicht zu signieren, braucht es eine “Qualifizierte elektronische Signatur (QES)”, die wiederum von einem vertrauenswürdigen Anbieter wie SwissID ausgegeben wird. Aber das ist ein ganz anderes Thema.

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gucky62
vor 15 Stunden
Dieses Einkopieren der eigenen Unterschrift ist für sehr einfache Dokumente ohne Formvorschrift und mit sehr geringem Haftungsrisiko möglich. Wie eben bei Mails, Protokollen, usw. Dann hat es sich aber schon. Bei Verträgen mit rechtlichem Hintergrund kommt es dann schnell mal darauf an ob man die höhere Anforderung an die digitale Unterschrift benötigt. Und da ist man schnell. Verträge setzen diese z.B. voraus, wie auch Quittungen usw. Eine Identifikation des Unterzeichneten ist dabei auch notwendig. Die Art aber nicht. Und bei Dokumenten mit hohem Risiko und erst recht wenn rechtliche Anforderungen erfüllt werden müssen, kommt dann nur noch die qualifizierte digitale Unterschrift zum tragen. Dabei muss die Person eindeutig und nachweislich identifiziert sein. Digitale Signaturen die was taugen (1 6 2 STufe) , eben bis auf die letzte, sind in der Regel mit dem Pdf verbunden und bei Manipulation und wird die Signatur ungültig. Kommt also sehr stark auf den Zweck der Unterschrift an. Und bei der einfachsten von einer Dokumentenfälschung zu sprechen ist wohl eher Makulatur. Die Manipulationshürden sidn da viel zu gering und auch nicht feststellbar. Gruss Daniel

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Billmar
vor 4 Stunden
Falls Interesse, hier noch ein Erklär-Video zu "Digitale Signaturen (PDFs unterschreiben)" Gruss Mario

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gucky62
vor 2 Stunden
I D wurde so ein Fall übrigens vor Gericht behandelt mit dem Resultat das der Rechnungssteller Mitschuldig wurde, da er die rechnung eben nicht ausreichend signiert hatte. Was bedeutet, dass eben mindestens die 2 Digital-Signierungsstufe Pflicht ist. Und die passt eben nicht zum Artikel von PCTipp. Gruss Daniel