News
09.02.2017, 11:32 Uhr
Steuererklärung am PC: So einfach gehts
Vielen ist es zu umständlich, die Steuererklärung selbst auszufüllen. Bei unkomplizierten Vermögensverhältnissen ist es aber einfach.
Mit den heutigen Steuerprogrammen ist es ein Leichtes, die Steuererklärung am Computer auszufüllen. Hilfe holen müssen Sie eigentlich nur, wenn es wirklich kompliziert wird. Die zusätzliche Unterstützung eines Treuhänders empfiehlt sich beispielsweise nur bei überdurchschnittlich hohen Krankheitskosten, grösseren Erbschaften, beim Tod des Ehepartners oder bei Lottogewinnen und Einkünften aus selbstständigem Erwerb. Bei einfachen Verhältnissen, auch mit einer Eigentumswohnung, lohnt es sich hingegen, die Steuererklärung selbst auszufüllen. Das geht mit der richtigen Vorbereitung nicht einmal eine Stunde. Die nötigen Abzüge und Berechnungen werden gleich von der Steuer-Software gemacht und Sie sparen sich erst noch die Kosten für einen Steuerberater. Gerade bei Angestellten ist dank der elektronischen Steuererklärung der kantonalen Steuerverwaltungen so einiges leichter geworden.
Wie anfangen?
Die Steuererklärung auszufüllen, bereitet niemandem ein grosses Vergnügen – auch nicht am PC. Mit einer schlauen Vorbereitung können Sie sich die ungeliebte Arbeit aber massiv erleichtern. Lesen Sie auf alle Fälle zuerst die Wegleitung der papiernen Steuererklärung aufmerksam durch, um keine Fristen zu verpassen. Je nach Gemeinde herrscht unterschiedliche Toleranz bei den Abgabefristen. Die Fristen verlängern Sie am einfachsten direkt online über die Kantonswebseiten. Halten Sie ausserdem alle wichtigen Dokumente bereit. Das spart viel Zeit.
Information
Checkliste: UnterlagenDer wichtigste Tipp: Kramen Sie nicht die Schuhschachtel mit allen Belegen hervor, sondern gehen Sie thematisch vor. Folgende Unterlagen brauchen Sie: Einkommen: Lohnausweis inklusive NebenerwerbBelege von Pensionskasse/IV oder AHV, UnfallversicherungSonstige Belege wie Wertschriftenerträge Vermögen: Sämtliche Belege Ihrer BankkontenBelege zu ErbschaftenLebensversicherungsnachweiseAngaben zu privaten FahrzeugenBelege von EigentumswohnungenWertpapiere wie Lottogewinne Abzüge: Einzahlungen an die Säule 3a bzw. an die PensionskasseSchuldzinsen, Spenden etc.UnterhaltsbeiträgeAusbildungskostenKrankheitskosten
Auf der nächsten Seite zeigen wir Ihnen Schritt für Schritt, wie Sie zur Software kommen und wie Sie eine elektronische Steuererklärung effizient ausfüllen.
Nächste Seite: Welche Software?
Welche Software?
Welche Software?
Fast alle Schweizer Kantone bieten die Möglichkeit, die Steuererklärung per Software am PC auszufüllen. Die Programme gleichen sich sehr. Nur noch wenige Kantonswebseiten wie Uri stellen lediglich Excel-Tabellen bereit. Die Software der Kantone kann direkt auf deren Website heruntergeladen werden. Ausserdem steht der Link zum Download auf der papiernen Steuererklärung.
Wenn Sie ein Steuererklärungsprogramm am Computer benutzen, riskieren Sie weniger Fehler. Die Software übernimmt automatisch die Abzüge. Diese zeigt auch, welche konkreten Abzüge möglich sind. Sicherheitsbedenken gibt es eigentlich keine. Die Daten übermitteln Sie in der Regel erst am Schluss und verschlüsselt oder Sie drucken das Formular aus und versenden es auf dem üblichen Postweg. Die Daten sind somit jederzeit auf Ihrem Computer gespeichert.
Tipp: Ein digitales Archivieren der vorjährigen Steuererklärung empfiehlt sich. So wissen Sie im nächsten Jahr wieder, welche Eingabemasken Sie gleich überspringen können oder was Sie letztes Mal eingegeben haben. Am besten bewahren Sie auch die alte Software auf, falls Sie einmal ein Jahr zurückspringen wollen und das neue Programm die alte Datei nicht mehr importieren kann. In vielen Kantonen besteht ausserdem die Möglichkeit, die Steuererklärung direkt online auszufüllen. So ist kein Software-Update nötig. In diesem Fall liegen die Daten jedoch auf dem Kantonsserver. Die browserbasierten Anwendungen sind zudem von unterschiedlicher Qualität.
Eine Alternative mit langfristiger Dokumentenkompatibilität bietet zudem die Kauf-Software Dr. Tax (drtax.ch). Ansonsten offeriert die Gratis-Software der Kantone ähnliche Funktionen, weshalb der PCtipp auf den folgenden Seiten anhand der Software vom Kanton Aargau (mit Hinweisen zur Software vom Kanton Zürich) erklärt, wie Sie vorgehen. In anderen Kantonen funktionieren die Programme ähnlich.
Nächste Seite: Software installieren
Software installieren
Software installieren
Laden Sie zuerst die Software Ihres Kantons herunter. In der Regel gibt es die Software sowohl für Mac als auch für Windows, oft auch für Linux. Achten Sie darauf, dass Sie fürs aktuelle Jahr 2017 die Software des Jahres 2016 herunterladen.
Nach der Installation öffnen Sie das Programm. Anschliessend klicken Sie auf Neue EasyTax-Datei erstellen. Bei PrivateTax für Zürich würden Sie einfach auf die Schaltfläche Neue Steuererklärung 2016 Ohne Vorjahresdatenimport klicken. In EasyTax werden Sie gleich von Anfang an von einem Assistenten begleitet. Bei PrivateTax klicken Sie stattdessen auf Assistent von vorne beginnen. Den Eintrag EasyTax anhand von Beispieldaten kennenlernen überspringen Sie und bestätigen den Haftungsausschluss mit einem Häkchen. Halten Sie Ihre Adressnummer (bzw. Ihre PID im Kanton Zürich) bereit. Dabei handelt es sich um eine eindeutige Referenznummer der Steuerbehörden. Die Identifikationsnummer finden Sie ganz oben auf dem Papierbogen der Steuererklärung.
Erste Schritte
Lassen Sie keine obligatorischen Felder leer. Beantworten Sie der Reihe nach alle Ja-/Nein-Fragen zu Familienverhältnissen, Kindern und Berufsvorsorge. Gehen Sie jeweils mit Weiter zum nächsten Fenster.
Die Frage nach der Liegenschaft beantworten Sie je nach Wohnlage. Bei einer normalen Mietwohnung klicken Sie einfach auf Weiter. Bei einer Eigentumswohnung wählen Sie Ich wohne in eigener Liegenschaft.
Die Frage Bezogen Sie Lohn aus unselbständiger Erwerbstätigkeit? beantworten Sie mit Ja, wenn Sie Angestellte(r) bei einem Unternehmen sind. Es öffnet sich ein neues Fenster, bei dem Sie rechts unten Hinzufügen wählen.
Wichtig: Beim Jahreseinkommen tragen Sie von Ihrem Lohnausweis die Summe unter dem Punkt Nettolohn II ein. Füllen Sie in der ersten Registerkarte alle Angaben zu Ihrem Arbeitgeber aus. Hindert Sie das Programm beim Wechsel zu den weiteren Registerkarten wie Fahrtkosten und Verpflegung, sollten Sie immer nachschauen, welches Pflichtfeld vielleicht vergessen wurde. Meist ist es nur der Zeitraum, den Sie einfach mit 01.01.2016 bis 12.12.2016 angeben. Wenn Sie mehreren Tätigkeiten nachgingen, eröffnen Sie unten über die Schaltfläche Hinzufügen weitere Karteikarten.
Je nach vorherigen Antworten fragt das Programm anschliessend nach Ihren Guthaben, Erbschaften, Schenkungen etc. Bei der Frage Hatten Sie Wertschriften, Guthaben (z. B. Bank-/Postkonto)? müssen Sie Ihr Guthaben eintragen.
Nächste Seite: Berufsabzüge und Weiteres
Berufsabzüge und Weiteres
Berufsabzüge und Weiteres
Beim Berufsabzug zu Fahrspesen und Verpflegung wird Ihnen ein Pauschalabzug vorgerechnet. Für höhere Mehrkosten sind Belege gefragt. Jede abzugsberechtigte Position wird Ihnen wieder in einem Ja-/Nein-Dialog vor Augen geführt. Folgen Sie einfach dem Assistenten. Irgendwann fragt das Programm nach Weiterbildungskosten und 3a-Zahlungen. Diese sollten Sie, falls einbezahlt, unbedingt angeben.
Vergessen Sie ebenfalls Abzüge wie Krankheitskosten und Zahnarztbelege nicht. Diese werden als Einzelbeiträge erfasst, indem Sie jeweils in eine leere Formularzelle klicken. Nach der letzten Abzugsposition wird Ihnen vorgerechnet, wie hoch die Kantons- und Gemeindesteuern ausfallen. Gegen Schluss folgt ausserdem über ein späteres Interaktionsfeld die Frage, wohin Sie die Steuerrückerstattungen ausbezahlt haben möchten. Hier können Sie entweder Wie bisher (gemäss Ausdruck Steuererklärung) ankreuzen oder ein neues Konto angeben. Wenn Sie gar nie ein Konto angegeben haben, erhalten Sie in der Regel bei Rückerstattungen einen Auszahlungsschein.
Achtung: Aktuell warnt die Eidgenössische Steuerverwaltung unter www.estv.admin.ch vor Betrugsmails mit Rückerstattungsformularen, die teilweise auch am Wochenende die Runde machen. Die Betrugsnachrichten werden unter dem Namen der Eidgenössischen Steuerverwaltung verschickt. Hüten Sie sich vor diesen billigen Gaunermails. Echte Hinweise zu Steuerrückerstattungen treffen nur per Post ein.
Speichern und übermitteln
Speichern Sie die Steuererklärung per Datei/Speichern unter auf der Festplatte. Sie können nun zwischen der Ausdruckfunktion oder der elektronischen Übermittlung wählen. Der Ausdruck der kompletten Steuererklärung ist nicht mehr notwendig. Sie müssen aber in jedem Fall am Schluss eine Freigabequittung unterschreiben und diese mitsamt Ihren Belegen wie Lohnausweis und Bankbelegen dem Steueramt einreichen.
Tipp: nützliche Links
• Infos zu Fristen und zur Versteuerung: ch.ch/de/steuererklarung
• Ausfüllen einfach erklärt für Jugendliche: steuern-easy.ch
• Begriffslexikon und Tipps zum Steuerwesen: steuerportal.ch
• Wie funktioniert das Steuersystem? www.estv.admin.ch
• Leitfaden zu Bern, Waadt und Zürich: swiss-tax.ch/PC-Steuererklaerung.htm
• Dr. Tax 2.0 (kostenpflichtig): drtax.ch
Autor(in)
Simon
Gröflin
10.02.2017
10.02.2017
14.02.2017