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19.06.2017, 10:39 Uhr
Busse wegen Facebook-Warnung vor Polizeikontrolle
Sein Facebook-Beitrag kam einen Ostschweizer teuer zu stehen, weil er in einer öffentlichen Gruppe des sozialen Netzwerks vor einer Polizeikontrolle gewarnt hatte.
In der Ostschweiz hat die Polizei laut Bericht des St. Galler Tagblatts einen Mann angezeigt, weil dieser in einer Facebook-Gruppe vor einer Polizeikontrolle warnte. Der Beschuldigte muss 200 Franken Busse plus Verfahrens- und Gerichtskosten von 1250 Franken wegen «öffentlichen Warnens vor behördlichen Kontrollen im Strassenverkehr» bezahlen. Ausserdem zeigt der Fall, dass ein Beitrag in einer Facebook-Gruppe, für die man sich anmelden muss, ab einer bestimmten Grösse durchaus als öffentlich gelten kann.
Zweideutige Aussagen
Abgespielt hatte sich der Vorfall an einem Sonntagabend im März. Die Stadtpolizei St. Gallen führte auf der Bildstrasse in Abtwil eine Polizeikontrolle durch. Kurz vor 20:30 Uhr erfuhren die Polizisten, dass jemand in der Facebook-Gruppe «Rennleitung SG» eine Warnung abgesetzt hatte. Folgendes schrieb ein Ostschweizer in der Gruppe des sozialen Netzwerks: «Abtwil nochem Mc. D und Pneu Aple richtig A1 hets Znünibuebe mitere orange Ovi-Fläche ide Hand.»
Die Aussage ist zweideutig. Ausreden liess die Staatsanwaltschaft vor dem Kreisgericht St. Gallen aber nicht gelten. Mit «Znünibuebe» habe er eigentlich junge «Töfflifahrer» gemeint, wie er diese in seiner Umangssprache nenne. Angeblich habe er die Verkehrsteilnehmer vor deren Wurfgeschossen warnen wollen, die wie Ovomaltine-Flaschen aussahen.
Facebook-Gruppe mit über 29'000 Mitgliedern
Ob er tatsächlich davon ausgehe, dass man ihm diese Geschichte glaube, habe ein Einzelrichter gefragt. Der Mann wollte zunächst auch geltend machen, dass sein Beitrag schliesslich nicht für die Öffentlichkeit bestimmt war, zumal man sich für die geschlossene Gruppe zunächst registrieren muss. Auch diese Argumentation fand kein Gehör. Das Gesetz definiere nicht, was öffentlich und was nicht öffentlich sei, hiess es vor Gericht. Dabei stütze man sich auf die Praxis des Bundesgerichts. Dieses gehe dann von Öffentlichkeit aus, sobald die Gruppe so gross sei, dass man zahlreiche Einzelpersonen nicht mehr kennen kann. Im Fall der Facebook-Gruppe «Rennleitung SG» mit über 29'600 Mitglieder sei dies der Fall gewesen.
Information
Mehr Anzeigen wegen Facebook-«Radarmeldungen»Gemäss Art. 98a SVG wird mit Busse bestraft, wer öffentlich vor behördlichen Kontrollen im Strassenverkehr warnt; wer Geräte oder Vorrichtungen verkauft, abgibt, mitführt oder sonst in einer Form verwendet, um die Kontrolle des Strassenverkehrs zu stören. Weiter mit Busse bestraft wird, wer dazu eine entgeltliche Dienstleistung anbietet. Lange war «öffentlich» nicht näher definiert worden. Seit dem 1. Januar 2013 in Kraft ist ein staatliches Handlungsprogramm für mehr Sicherheit im Strassenverkehr. Seither wurden auch erste Facebook-Nutzer wegen öffentlicher Radarmeldungen verurteilt. In parlamentarischen Beratungen wurde bislang ausdrücklich erwähnt, dass Warnungen direkt von Person zu Person nicht verboten sein sollen. Anders hingegen sei es, wenn die ganze Öffentlichkeit über Facebook, Twitter, Internet oder Radarstellen informiert wird.
Autor(in)
Simon
Gröflin
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