Endlich! 16.06.2023, 11:00 Uhr

E-Vignette kommt am 1. August 2023

Was lange währt … Die verspätete digitale Autobahnvignette wird ab dem Schweizer Bundesfeiertag erhältlich sein.
Autobahnvignette für 2023 (Klebeversion)
(Quelle: BAZG)
Ursprünglich war die E-Vignette für Ende 2021 angekündigt, doch sie verspätete sich gewaltig und war dann für 2023 angekündigt. Nun endlich ist es so weit. Zum Schweizer Bundesfeiertag wird neben der Klebevignette auch die elektronische Vignette (E-Vignette) eingeführt.
Ab 1. August können Autofahrerinnen und Autofahrer somit wählen, ob sie für die Benutzung der Nationalstrassen eine Klebevignette oder eine digitale Variante verwenden wollen. Dies hat der Bundesrat an seiner Sitzung vom 16. Juni 2023 beschlossen. Der Kaufpreis beträgt weiterhin 40 Franken, die Gültigkeit dauert weiterhin von Dezember des Vorjahres bis zum Januar des Folgejahres.

An Kontrollschild gebunden

Die E-Vignette ist im Unterschied zur Klebevignette nicht an das Fahrzeug, sondern an das Kontrollschild gebunden. Dies ist sinnvoll, wenn man ein Wechselschild verwendet oder während des Jahres ein neues Fahrzeug kauft. Sie können übrigens Ihre physische Vignette nicht in eine E-Vignette umtauschen, wie es in diesen FAQ auf der Webseite des BAZG heisst.

Neues Webportal des BAZG

Ab 1. August kann die E-Vignette über ein Webportal des Bundesamts für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG) gekauft werden. Klebeetiketten können weiterhin auf den bekannten Verkaufsstellen wie der Post oder Autobahngrenzübergängen gekauft werden.
Entwurf des BAZG-Webshops für die E-Vignette
Quelle: BAZG/Screenshot/PCtipp.ch
Über weitere Details will das BAZG vor der Einführung am 1. August noch «ausführlich zu Vertrieb und Umsetzung» informieren. Die Nationalstrassenabgabe wird seit ihrer Einführung 1985 in Form einer Klebeetikette erhoben.

PCtipp meint

Bei einer eineinhalbjährigen Verspätung sind sowohl Ungeduld als auch Erwartung gross. Wer wie ich jeweils flucht, wenn der Kleber der alten Vignette mühsam von der Windschutzscheibe weggekratzt werden muss, wird sich sicher genauso auf die E-Vignette freuen. Schade ist, dass man offenbar nicht von einer bestehenden physischen Autobahnvignette zur E-Vignette wechseln kann. Wer umsteigen will, kann also jene für 2024 erst ab Dezember 2023 verwenden. Das BAZG wird zu einem späteren Zeitpunkt noch informieren. Hellhörig geworden bin ich, dass bei der Registrierung/dem Kauf über Dritte Zuschläge bzw. Bearbeitungsgebühren zulässig seien. Prüfen Sie also im August unbedingt, ob Sie nur die 40 Franken oder mehr bezahlen sollen. Interessant wäre ausserdem zu erfahren, wie das mit der digitalen Vignette bei einer Polizeikontrolle dann genau abläuft.



Kommentare
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crimle
16.06.2023
Ich finde den Einführungstermin mitten im Jahr ebenfalls ärgerlich. Als Besitzer von zwei Fahrzeugen mit Wechselnummer habe ich anfangs Jahr sehnlichst (aber vergebens) auf die Einführung gewartet. Es ist mir völlig unverständlich, weshalb so einfache Dinge so unendlich lange brauchen. Mit etwas gutem Willen hätte man das problemlos anfangs Jahr (oder schon vor einem Jahr) in Kraft setzen können.

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adykopp
16.06.2023
Du hast vollkommen recht,aber man weiss ja wie unsere sogenannten Volksvertreter vorgehen.Immer zuerst abwarten ,ist doch ganz normal. Also nicht ärgern ,nur wundern. Trotzdem ein schönes Weekend.

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apron
17.06.2023
PCtipp schreibt: Hellhörig geworden bin ich, dass bei der Registrierung/dem Kauf über Dritte Zuschläge bzw. Bearbeitungsgebühren zulässig seien. In den genannten FAQ steht allerdings die folgende Information zum Verkauf der E-Vignette durch Dritte: Kann ich für die E-Vignette Vertriebspartner werden und kriege ich eine Entschädigung? Nein. Die E-Vignette wird einzig und alleine über den Webshop des BAZG vertrieben.

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Hollander
18.06.2023
Die Vignette konnte man mit Fr 5 bis Fr 15 oder sogar Gratis beim Einkaufen im Laden oder auf Webseiten erhalten, darum klebe ich gern weiter!

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henr98
18.06.2023
Die Vignette konnte man mit Fr 5 bis Fr 15 oder sogar Gratis beim Einkaufen im Laden oder auf Webseiten erhalten, darum klebe ich gern weiter! Das mit dem Rabatt stimmt, ich klebe auch darum gern weiter. Aber auch: Ich hatte eine Aussenparkplatz mit Kontrollschild- Angabe und habe deswegen die öffentliche freie Halter-Abfrage sperren lassen. Sonst konnte jeden Einbrecher sehen nur schon am Parkplatz sehen wann ich nicht zu Hause bin. Auch könnte damit sonst jeder zu meiner Kontrollschild (mit Fahrzeugtype) die Haltername abfragen, zwecks erweiterter Profilverkauf, bringt viel Geld. Der Halter kennt nur das Amt, und meine Versicherung. Abfrage zum Halter lauft immer über die Behörde. Zum Glück wird die E Vignette scheinbar also nur über BAZG vertrieben, wobei die Datensicherheit weiter garantiert ist, soweit diese Behörde selber nicht gehackt wird. Über Dritten wäre sehr schlecht - da so alle Daten bei diesem landen, und diese, wenn sie es nicht selbst weiterverkaufen, dann doch oft gehackt werden und die Daten überall und nirgendwo landen. Zum Glück würde jeden der so extra daran verdienen möchte also jetzt in die Röhre schauen. Wie wichtig so etwas ist habe ich gerade beim Parknachbar im Tiefgarage feststellen müssen. Sein Auto wurde wiederholt demoliert, offenbar einer persönlichen Rachefeldzug von unbekannten, der wusste wer das Auto gehörte, er musste die Garage wechseln. Im Garage, öffentlich, wäre mit der Videoüberwachung zwecks Täter-Ermittlung schon sehr schwierig geworden. Bei Polizeikontrollen und Kamerakontrollen werden natürlich die Kontrollschilddaten online abgeglichen und Verstosse registriert. Mit der Kleber lauft das gleich so. Fährt man ohne Kleber in Basel am Zoll heran, wird man unweigerlich freundlich begrüsst durch den /die auftauchte Beamte mit schöner Buss, da der Kamera es schon beim heranfahren erfasst hat. Ob jetzt mit Kleber oder Kontrollschild mit Online Abgleich kommt auf das gleiche hinaus. Sei es, das Internet liegt flach.