Elektronikgeräte 25.04.2024, 07:53 Uhr

EU-Parlament beschliesst Recht auf Reparatur für Verbraucher

Das EU-Parlament hat nun das schon länger angekündigte neue "Recht auf Reparatur" für Verbraucher in Europa beschlossen. Die Hersteller von Haushaltsgeräten und Alltagsprodukten müssen mindestens eine Reparaturoption anbieten.
(Quelle: Dall E)
Das EU-Parlament hat ein neues, umfassendes "Recht auf Reparatur" für Verbraucher in Europa beschlossen. Die neuen Regeln sollen dazu beitragen, den wachsenden Elektroschrott-Berg in Europa zu reduzieren und die Nachhaltigkeit von Produkten zu erhöhen. Künftig müssen Hersteller von Haushaltsgeräten und Alltagsprodukten wie Handys, Staubsauger oder Waschmaschinen ihren Kunden eine Reparaturoption anbieten, solange das Produkt noch reparierbar ist.
Die Hersteller müssen dafür Ersatzteile und Reparaturanleitungen für mindestens 7 bis 10 Jahre nach Verkauf des Produkts bereitstellen. Wenn aber zum Beispiel ein Herstellerunternehmen nicht mehr existiert, kann auch der Händler zur Reparatur verpflichtet werden. Diese Regelung könnte vor allem im Onlinehandel zum Einsatz kommen.
Um Reparaturen zusätzlich zu fördern, müssen die EU-Staaten mindestens eine Massnahme wie etwa Reparaturgutscheine einführen, die Verbrauchern die Kosten teilweise erstatten. Ausserdem müssen Hersteller Informationen bereitstellen, damit auch unabhängige Werkstätten Geräte reparieren können.
Laut Schätzungen der EU-Kommission könnten durch das "Recht auf Reparatur" in den nächsten 15 Jahren 18,5 Millionen Tonnen Treibhausgasemissionen, 1,8 Millionen Tonnen Ressourcen und 3 Millionen Tonnen Abfall eingespart werden. Das wäre ein wichtiger Beitrag zum Klimaschutz und zur Schonung der Umwelt.
Mit der Zustimmung des EU-Parlaments sind die neuen Regeln nun ein grosser Schritt näher. Sie müssen noch vom Rat der EU gebilligt werden, bevor sie in Kraft treten können. Verbraucher können die Umsetzung des "Rechts auf Reparatur" in den nächsten Jahren also mit Spannung erwarten.

Roland Bernhard
Autor(in) Roland Bernhard



Kommentare
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Computer26
28.04.2024
Da bin ich ja mal gespannt über die Umsetzung. Habe gerade das Problem an mein Laptop. Vor ca. 1,5 Jahren für 800€ gekauft und jetzt ist die Batterie defekt. Diese ist im Gehäuse verbaut. Laut Lieferant gibt es diese nicht als Ersatzteil. Daraufhin habe ich das Gerät selber zerlegt und die Batterie ausgebaut. Es gibt 2 Hersteller in China. Mit Versandkosten und Lieferzeit von 2 Monaten kostet mich dies ca 55€. Also ist es möglich dieses Gerät wieder voll funktionsfähig machen.

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gucky62
28.04.2024
Hmm, ich vermute mal dass das Notebook in D gekauft wurde. Ansonsten wäre das Vorgehen keine gute Idee. Den in der Schweiz hat man 2 Jahre Garantie/Gewährleistung (Ist in CH dasselbe. ). Diese komische Beweisumkehr nach 6 Montane, gibt es nicht mehr. Und ein Akku der nach 1.5a den Geist aufgibt wäre ein Schaden. Dabei dürfte es egal sein das der Akku als Verbrauchsmaterial gilt, den dessen Lebensdauer muss höher sein. Um welches genaue Notebook Modell geht es den? Gruss Daniel

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Computer26
29.04.2024
[HEADING=2]PEAQ Classic PNB C150-7K8512DV, Notebook, mit 15,6 Zoll Display, Intel® Core™ i7,i7-7560U Prozessor, 8 GB RAM, 512 GB SSD, Intel® Iris® Plus 640, Grau, Windows 10[/HEADING] Nach dem Öffnen des Gerätes habe ich gesehen, daß dieses Gerät im Grunde ein Tablet im Laptopgehäuse ist. Die Batterie belegt 2/3 des Platzes. Diese Bauart von Laptop würde ich heute nicht wieder kaufen. Werde es so lassen wie es ist. Es funktioniert ja soweit einwandfrei. Kann halt nicht weiter weg gehen, als mein Stromkabel lang ist.