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26.02.2004, 10:45 Uhr
Umlaut-Domains: Bakom geht nicht auf Beschwerde von Reisen.ch ein
Das Schweizer Portal Reisen.ch sieht die Art und Weise wie die neuen Domainnamen mit Umlauten eingeführt werden sollen als rechtswidrig an. Das Bakom ist anderer Meinung.
Am ersten März um zwölf Uhr startet die Registrierung für Umlaut-Domains [1]. Ab dann sind auch Webadressen wie www.müller.ch gültig. Bei der Einführung wendet Switch [2] das Prinzip "First come - first served" an (in etwa: "Wer zuerst kommt, mahlt zuerst"). Reisen.ch [3] befürchtet, dass Dritte dabei von markenträchtigen Adressen profitieren könnten und beansprucht für Halter von Domainnamen mit ue, oe und ae Vorrechte bei der Vergabe.
Nachdem bereits die Switch ein Gesuch des Reiseportals abgelehnt hat, geht nun auch das Bakom [4] nicht auf dessen Beschwerde ein. Laut Pressesprecher Bernhard Bürki ist das Prinzip Prinzip "First come - first served" rechtlich abgesichert und komme auch in anderen Ländern zur Anwendung. Eine Verletzung der Informationspflicht sei ebenfalls keine vorhanden. Die von Reisen.ch angeführte Regelung, dass rund sechs Monate vorher über die Neuerung hätte informiert werden müssen, gelte nur für Telefonnummern.
Reisen.ch sieht den Entscheid des Bakom als falsch an und erwägt, eine Beschwerde bei der Rekurskommission des UVEK (Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation) einzureichen. Auf eine superprovisorische Verfügung will das Portal hingegen verzichten. Das Unternehmen steht mit seiner Meinung über die Einführungsweise der Umlaut-Domains anscheinend nicht allein da. Es sollen sich bereits über hundert Personen der Beschwerde angeschlossen haben.
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